Datenschutzbehörde wird 2016 vom Innenministerum abgekoppelt

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Andrea Voßhoff (Bild: CDU-Kreisverband Havelland)

Der Bundestag hat eine zweite Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes verabschiedet und “entlässt” damit die Schützer von Privatsphäre und Informationsfreiheit aus der Obhut des Bundesinnenministeriums. Demzufolge soll die Institution im Jahr 2016 vollständig abgekoppelt sein.

Andrea Voßhoff (Bild: CDU-Kreisverband Havelland)
Die Datenschutzbeauftragte des Bundes, Andrea Voßhoff, darf bald ganz unabhängig vom Innenministerium agieren. Die Bundestagsentscheidung beruht auf einer EuGH-Forderung nach mehr Freiheit füür Daten- und Informationsschutz (Bild: CDU-Kreisverband Havelland)

Die Schaffung der eigenständigen Behörde folgt einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes die in allen EU-Mitgliedsländern eine völlige Unabhängigkeit der obersten Datenschützer eingefordert hatte. Der Bundestag entschied nach langen Diskussionen mehrere Gesetzesänderungen; nach der ersten Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes erfüllt er nun die Vorgaben der EU.

Zwar sind die Datenschützer nun “frei”, doch die meisten Änderungsvorschläge unabhängiger Sachverständiger seien noch immer nicht integriert, bemängelt die Opposition. In einigen Fällen herrsche immer noch eine Art Weisungsbefugnis: Bei Ladung von Zeugen zu einem Untersuchungsausschuss muss noch immer Rücksprache mit der Regierung erfolgen, wenn die Zeugenaussagen “den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung” betreffen.

Zudem solle die neue Behörde endlich mit mehr Personal aufgestockt werden. Dies forderte die Bundesbeauftragte für den Datenschutz Andrea Voßhoff scho länger. Die Juristin kann mit den ihr gegenwärtig zur Verfügung stehenden Mitteln weniger tun, als etwa die meisten Datenschützer der einzelnen Bundesländer.

Nach der Freigabe der Abtrennung durch den Innenausschuss hofft sie nun, “dass sich der Deutsche Bundestag angesichts der rasanten technologischen Entwicklung und des in den letzten Jahren sichtbar gewordenen Ausmaßes staatlicher Überwachung zu einer starken, funktionsfähigen und damit auch tatsächlich unabhängigen Datenschutzaufsicht bekennt. Nur so kann ich meine Aufgabe als Hüterin der Grundrechte in gebotener Weise wahrnehmen und die Datenschutzkontrolle wird nicht zum Feigenblatt. Ich appelliere daher an den Gesetzgeber, mit dem Haushalt für das Jahr 2016 hierfür die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.”

Mehrere Abgeordnete forderten mit einem Gesetzesänderungsvorschlag Nachbesserungen. Weitere Bundestagsdebatten und Entscheidungen zum Datenschutz sind also zu erwarten.

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