Beim Online-Kauf von Flugtickets müssen Endpreise sofort einsehbar sein

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(Bild: Shutterstock /Sebastian Duda)

Bei Online-Buchungen von Flügen, die von einem EU-Flughafen ausgehen, müssen von Anfang an die tatsächlich zu zahlenden Endpreise angezeigt werden. Die setzen sich aus der zu zahlenden Summe aus Steuern, Gebühren und Zuschlägen zusammen. Außerdem darf der Endpreis nicht nur für einen vom Kunden ausgewählten Flug angezeigt werden, sondern muss auch für alle alternativen Verbindungen dargestellt werden. Das hat im Streit zwischen der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und der Fluggesellschaft Air Berlin jetzt der Europäische Gerichtshof abschließend entscheiden (Az. C-573/13, PDF).

Laut EuGH müssen beim Online-Kauf von Flugtickets Endpreise sofort einsehbar sein (Bild: EuGH)

Air Berlin hatte im November 2008 in einer Tabelle im Internet mit mehreren Flugpreisen nur für einen Flug den endgültigen Preis, einschließlich Steuern und Gebühren angegeben. Um den tatsächlich zu zahlenden Preis weiterer Flüge zu erfahren, mussten Verbraucher diese einzelnen anklicken.

Der VZBV sah in dieser Art der Preisdarstellung beim Online-Kauf von Flugtickets einen Verstoß gegen die europäische Luftverkehrsdienste-Verordnung (VO 1008/2008). In dieser heißt es unter Artikel 23, Absatz 1: “Der zu zahlende Endpreis ist stets auszuweisen und muss den anwendbaren Flugpreis beziehungsweise die anwendbare Luftfrachtrate sowie alle anwendbaren Steuern und Gebühren, Zuschläge und Entgelte, die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar sind, einschließen.”

Die auf dieser Grundlage vom VZBV gegen Air Berlin eingereichte Klage wurde bis zum Bundesgerichtshof verfolgt. Dieser legte die Frage zur Entscheidung dem EuGH vor. Die EU-Richter sollten prüfen, ob die von Air Berlin gewählte Form der Präsentation der Preise der EU-Verordnung entspricht. Diese Frage verneinten die EU-Richter nun im Sinne der Verbraucherschützer.

“Ein gutes Urteil für die Verbraucher: Preisangaben müssen transparent und auf einen Blick vergleichbar sein”, erklärt VZBV-Vorstand Klaus Müller dazu. Laut Air Berlin seien die Vorwürfe inzwischen überholt, da man die Preisanzeige des Online-Buchungssystems geändert habe.

[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]

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