EU-Kommission hält nichts von geplanter Euro-GEMA

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eu-flagge (Bild: EU)

Die vorgesehene Zusammenlegung der drei Verwertungsgesellschaften für Musikrechte GEMA (Deutschland), PRSfM (Großbritannien) und STIM (Schweden) stößt bei der EU-Kommission auf Ablehnung. In einer vorläufigen Untersuchung ist Kommission jetzt zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Gemeinschaftsunternehmen in den drei Ländern zu höheren Gebühren führen könnte. Laut einer Pressemitteilung wurde aus diesem Grund eine eingehende Untersuchung eingeleitet.

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In Brüssel befürchtet man demnach auch, dass sich die Geschäftsbedingungen für Anbieter digitaler Dienstleistungen verschlechtern könnten. Dies wiederum könne eine geringere Wahlfreiheit sowie höhere Preise für die Nutzer von Online-Musik zur Folge haben. Die EU-Kommission muss nun binnen 90 Arbeitstagen, also bis zum 29. Mai, abschließend entscheiden, ob das Vorhaben dem Wettbewerb schaden würde.

Die Verwertungsgesellschaften übernehmen für Autoren und Interpreten die Verwaltung der Urheberrechte an deren Musikwerken. In ihrem Namen verteilen die Institutionen Lizenzen und kassieren die Lizenzgebühren, die für die Nutzung der geschützten Werke anfallen. Auch die Anbieter von Streaming- und Download-Diensten benötigen derartige Lizenzen.

Durch den Zusammenschluss von GEMA, PRSfM und STIM reduziert sich die Zahl der großen Verwertungsgesellschaften in der EU von vier auf zwei. Dies habe zur Folge, dass der “Wettbewerb auf dem Markt der Verwaltung von Urheberrechten” vermutlich geschwächt werde. Vor allem im Bereich Online-Musik führe die Zusammenlegung der Repertoires der drei Gesellschaften, die bereits jetzt zu den größten in der EU zählten, zu einer signifikanten Stärkung ihrer Verhandlungsmacht.

“Grund dafür ist die Vergabe von länderübergreifenden Lizenzen für die Online-Nutzung der Musikrechte, die sich im Besitz der Muttergesellschaften befinden oder die das Gemeinschaftsunternehmen im Auftrag und Namen anderer Verwertungsgesellschaften und Rechteinhaber verwaltet”, erklärt die EU. “Nach Gründung des Gemeinschaftsunternehmens wären für mehrere Länder gültige Lizenzen nicht länger bei PRSfM, STIM oder GEMA, sondern nur noch über das Gemeinschaftsunternehmen erhältlich.”

Das geplante Gemeinschaftsunternehmen hätte wohl auch Auswirkungen auf den Streit zwischen GEMA und Youtube. In Deutschland sperrt Google deshalb automatisch Videos, die Musik beinhalten, die aus dem Repertoire der GEMA stammen könnte. Allerdings führt das teilweise zu kuriosen Situationen: So wurde zum Beispiel in der Vergangenheit schon einmal ein Werbespot für einen Sony-Fernseher nicht angezeigt, weil darin urheberrechtlich geschützte Musik von Sony verwendet wurde.

Sperrhinweis bei Youtube (Screenshot: ITespresso)

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

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