EuGH-Urteil könnte Buchpreisbindung für E-Books kippen

Einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge dürfen E-Books steuerrechtlich nicht mit Büchern gleichgestellt werden. In dem Verfahren ging es um die Anwendung des Mehrwertsteuersatzes in Frankreich und Luxemburg. Das Urteil könnte aber auch dazu führen, dass die Buchpreisbindung für E-Books in Deutschland aufgehoben werden muss.
Einem Artikel von Buchreport zufolge, untersagten die Richter EU-Staaten, eine reduzierte Mehrwertsteuer für Bücher auch auf E-Books anzuwenden. In Frankreich lag der Satz für E-Books nur bei 5,5 Prozent, in Luxemburg sogar nur bei 3 Prozent. Dies ist in den jeweiligen Ländern auch der Satz, der für gedruckte Bücher an den Fiskus abgeführt wird.
In Deutschland gilt für gedruckte Bücher der verminderten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Auf E-Books und Hörbücher werden dagegen die vollen 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Vorschläge wie sie Monika Grütters, Staatsministerin für Kultur und Medien, vorgebracht hatte, E-Books künftig wie gedruckte Bücher zu besteuern, dürften mit dem EuGH-Urteil obsolet sein.
Ihre Entscheidung begründeten die Richter damit, dass der verminderte Satz nur für die “Lieferung von Büchern auf jeglichen physischen Trägern” anwendbar sei, wie die FAZ zitiert. Zwar werde auch ein E-Book auf einem solchen “physischen Träger” gelesen, aber nicht zusammen mit diesem geliefert.
Der Europäische Gerichtshof liefert mit seinem Urteil auch Gegnern der Buchpreisbindung neue Argumente: Wenn ein E-Book steuerlich nicht mit einem gedruckten Buch gleichzusetzen ist, unterliegt es auch nicht der Preisbindung, die vor allem die Verlage beibehalten wollen. Ihre Vertreter verteidigen sie damit, dass sie dazu beitrage, den Buchhandel zu erhalten. Verbraucher müssten mit ihr zwar für aktuelle Bestseller etwas mehr bezahlen, ohne sie würden aber die Preise für weniger stark nachgefragte Bücher steigen, um die günstigeren Preise der Neuerscheinungen zu kompensieren.
[mit Material von Florian Kalenda, ZDNet.de]
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