E-Government-Gesetz: Behörden praktizieren das Sankt-Florians-Prinzip

Behörden-ITIT-ProjektePolitik
E-Government Materna (Bilder: Materna AG und Wikipedia Commons)

Der ersten Auswertung einer Befragung von Verantwortlichen in Bund, Ländern und den 300 größten Städten Deutschlands durch den Dienstleister Materna und die Hochschule Harz zufolge fühlen sich 74 Prozent der Studienteilnehmer ausreichend über das E-Government-Gesetz des Bundes informiert. Allerdings meinen nur 10 Prozent der Behörden, davon auch direkt betroffen zu sein.

E-Government Materna (Bilder: Materna AG und Wikipedia Commons)

Die kompletten Ergebnisse der Studie sollen am 18. März veröffentlicht werden. Aber bereits im Vorfeld ist klar, dass der Großteil der Befragten nicht die eigene organsiation, sondern immer nur die anderen in der Pflicht sieht. In einer Vorabstellungnahme erklären die Initiiatoren der Studie: “Trotz ihrer vermeintlich geringen Betroffenheit sind die Kommunen bei der Umsetzung von E-Government-Angeboten wesentlich weiter als die Landesverwaltungen. Der elektronische Zugang zur Verwaltung für Bürger und Unternehmen (56 Prozent), elektronische Formulare (54 Prozent) sowie elektronische Amts- und Verkündigungsblätter (38 Prozent) sind schon in zahlreichen Verwaltungen vorhanden.”

Dennoch sei es bis zur vollständigen Umsetzung der geplanten Vorhaben noch ein langer Weg. Ziel des E-Government-Gesetz des Bundes ist es, administrative Hindernisse abzubauen und die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. Zwar kennt sich die Mehrheit der befragten Verwaltungen mit den Anforderungen des E-Government-Gesetzes bereits aus, aber: “Vielen Ideen stehen zu geringe Personal- und Finanzressourcen entgegen”. Die kompletten Ergebnisse der Studie ab Veröffentlichungstermin kostenfrei im Web bereit.

Das E-Government-Gesetz für deutsche Verwaltungen spricht organisatorische, technische, gesellschaftliche und rechtliche Probleme an. Dienstleister Materna: “Der Bund hat mit dem E-Government-Gesetz Impulse gesetzt, die den Einsatz technischer Lösungen ermöglichen, fördern und verbindlich vorschreiben”. Der Gesetzgeber nehme zunächst nur die Bundesverwaltungen in die Pflicht, gebe aber auch Anstöße für die Verwaltungen auf Landes- und Kommunalebene.

Das E-Government-Gesetz schafft Voraussetzungen für zeit- und ortsunabhängige Verwaltungsdienste. Wie das bereits in der Praxis funktioniert, zeigt der seit wenigen Monaten nutzbare Online-Antrag für Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister. Bürger und Unternehmen können ihre Anträge online stellen, sich elektronisch ausweisen und bezahlen sowie elektronisch mit der bearbeitenden Behörde, dem Bundesamt für Justiz, kommunizieren.

Sowohl die Bundes- und Landesbehörden (66 Prozent) als auch kommunale Behörden (50 Prozent) sehen den größten Mehrwert für die Verwaltung in der elektronischen Akte. Bei 44 Prozent der Behörden ist die Umsetzung allerdings ein langfristiges Ziel, da ihnen zentrale Voraussetzungen wie personelle Ressourcen und finanzielle Mittel fehlen. Erst an zweiter Stelle stehen bei Bund und Ländern die elektronischen Formulare (48 Prozent), bei den Kommunen die elektronischen Bezahlmöglichkeiten (56 Prozent).

Zwar wird das Bundesgesetz als wichtiges Signal für die weitere Digitalisierung betrachtet, doch erachten die befragten Behörden dafür mehr Fachpersonal (87 Prozent) und finanzielle Unterstützung (85 Prozent) als wichtig oder sehr wichtig. Kommunen wünschen sich besonders Unterstützung durch die Bundesländer in Form von eigenen Landesgesetzen und die Bereitstellung von technischen Basiskomponenten.

Lesen Sie auch :
Anklicken um die Biografie des Autors zu lesen  Anklicken um die Biografie des Autors zu verbergen