Bundesnetzagentur plant verpflichtenden Test zur Web-Tauglichkeit

Eine besondere Abteilung der Bundesnetzagentur arbeitet derzeit an einem Entwurf für einen per Verordnung einzuführenden, verpflichtenden Test zur Web-Tauglichkeit. Das geht aus einem internen Papier der Behörde vor. Mit der Ausarbeitung ist offenbar die Abteilung befasst, die zuvor mit der Definition des sogenannten Netzabschlusspunktes in der Diskussion um den Routerzwang beschäftigt war. Sie habe sich durch ihr diplomatisches Geschick und ihre ausgezeichnete Sachkenntnis für diese Aufgabe empfohlen, heißt es in einer offenbar versehentlich bei Slideshare hochgeladenen und dort vorübergehend abrufbaren Präsentation.
Der Test sei erforderlich geworden, weil trotz der zunehmenden Nutzung und Verbreitung des Internets der Umgang damit noch immer nicht selbstverständlich sei. “Fürs Angeln, fürs Autofahren, fürs Segeln oder fürs Benutzen einer Motorsäge – für alles braucht man in Deutschland einen Schein”, empörte sich ein hochrangiger Mitarbeiter der Bundesnetzagentur, der nicht genannt werden wollte. “Nur zum Bundestrainer und zum Internetnutzer fühlt sich jeder auch ohne die geringste Qualifikation berufen.”
Wie mittlerweile bekannt wurde, soll es sich um einen mehrstufigen Test handeln. Zunächst soll im Zuge der Einschulung überprüft werden, ob der Nachwuchs digital fit genug ist, um zum Beispiel Selfies von sich mit Schultüte in Sozialen Netzwerken hochzuladen oder einen Server bei Minecraft aufzusetzen. “Dies sind wichtige Grundkompetenzen, ohne die heutzutage die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben einer Schulgemeinschaft nur noch eingeschränkt möglich ist”, heißt es dazu im Entwurf der Bundesnetzagentur.
Parallel ist wohl auch ein Eignungstest für Erziehungsberechtigte geplant: Damit soll überprüft werden, ob sie in der Lage sind, ein dem Nachwuchs unbekanntes Passwort zu erstellen und sicher zu verwahren. Außerdem soll ermittelt werden, ob sie die Kindersicherungsfunktionen von gängiger Antivirensoftware konfigurieren und die Bedeutung von mindestens zehn häufig verwendeten Emoticons erkennen können.

Der zweite Pflichttest soll parallel zum Wechsel auf eine weiterführende Schule durchgeführt werden. Hier stehen dann sogenannte “Soft-IT-Skills” auf dem Programm. Dazu zählen die Verantwortlichen etwa die Fähigkeit, mindestens fünf Freunde in Sozialen Netzwerken aufzählen zu können, mit denen man im vergangenen Monat auch offline einmal Kontakt hatte.
Außerdem wird auch eine Menge praktisch anwendbares Wissen verlangt: Dazu gehört das Ersetzen von Logos und anderen kennzeichnenden Elementen in Präsentationen Dritter, um sie als eigene ausgeben zu können, sowie das Auffinden von mindestens drei peinlichen Informationen zu künftigen Lehrkräften im Internet binnen einer Viertelstunde.
Mit Einführung einer zweiten Fremdsprache am Gymnasium soll zudem ein “Video-Zeugnis” verlangt werden. Mädchen können hier entweder zehnminütige Schminkkurse geben oder Tipps für den Umgang mit Nagellack, Jungs dürfen wahlweise Prügelszenen vom Schulhof oder Aufnahmen von Experimenten mit Alkohol im Freundeskreis zu einem Erklärvideo zusammenschneiden. In beiden Fällen ist die Untermalung mit – natürlich GEMA-freier – Musik Pflicht. Dazu sollen auf einem Server des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Audiodateien zur Verfügung gestellt werden.
Dagegen wurden bereits Stimmen im Bundesrat laut. Ein Vertreter Thüringens von der Partei Die Linke prangerte dies als “unsäglichen Übergriff der Schwarz-Roten-Dominanz-Koalition in Berlin auf das Recht der Länder, über das Bildungswesen zu bestimmen” an. Er forderte eigene Server für jedes Bundesland. Vertreter der freien Waldorfschulen bemängelten in einer Stellungnahme zudem, dass durch die Themenvorgabe die Kreativität der Prüflinge eingeschränkt werde. Sie lehnten das Konzept zwar grundsätzlich nicht ab, verlangten aber einen Test ohne thematische Vorgaben und ohne Noten.
Internetaffine Interessensverbände begrüßten den Vorstoß der Bundesnetzagentur, wiesen aber darauf hin, dass diesem das politische Mandat fehle. Zudem regten sie auf Facebook einen verpflichtenden Web-Eignungstest für Kandidaten politischer Parteien an. Die sollten darin in freien Aufsätzen jeweils kurz die Funktionsweise eines Breitbandnetzes, das Geschäftsmodell eines Suchmaschinenbetreibers sowie drei Gesetze beschreiben, die schon heute die meisten Streitfragen im Internet klären. Mehrere ehemalige Bundestagsabgeordnete und sogar Minister erklärten darauf postwendend, das hätten sie bereits ausführlich in Doktorarbeiten getan – die seien aber in der Öffentlichkeit nicht hinreichend gewürdigt worden.
Auf Anfrage von ITespresso teilte das Bundeswirtschaftsministerum, dem die Bundesnetzagentur unterstellt ist, mit, in Bezug auf den verpflichtenden Web-Eignungstest sei noch gar nichts abschließend entschieden. Bevor Minister Gabriel seine Eintragungen bei Evernote dazu nicht wiedergefunden habe, könne auch keine offizielle Stellungnahme abgegeben werden. Ein Amtshilfeersuchen bei US-Behörden sei zwar bereits gestellt, dauere aber üblicherweise seine Zeit. Über die weiteren Ereignisse wird ITespresso sie dann am 1. April 2016 wieder ausführlich und exklusiv informieren.