Popcorn Time: Filmindustrie erringt Etappensieg gegen Streaming-App

Das oberste britische Gericht hat auf Antrag der Motion Picture Association of America (MPAA), ISPs dazu verpflichtet, die Nutzung von Popcorn Time zu unterbinden. Sie müssen den Dienst jetzt blockieren – so wie über 100 andere Sites, die von den Richtern wegen der dort angebotenen Kopien von Filmen und Musik oder Streaming-Offerten als illegal eingestuft wurden. Besonderheit bei Popcorn Time ist jedoch, dass es laut TorrentFreak, damit das erste Mal ein Angebot erwischt, dass keine direkten Links zu urheberrechtsverletzenden Inhalten verbreitet, sondern lediglich ein Software anbietet.
Dem Urteil zufolge müssen nun die fünf größten ISPs in Großbritannien – BT, EE Sky, TalkTalk und Virgin – Websites blockieren, die die Streaming-Software zum Download anbieten. Davon betroffen sind auch die Popcorn-Time-Abkömmlinge popcorntime.io, flixtor.me, popcorn-time.se und isoplex.isohunt.to.
Die Macher von Popcorn Time lässt das weitgehend kalt. Laut Sophos-Expertin Lisa Vaas argumentierten sie damit, dass sie lediglich eine einfach zu nutzende Oberfläche für Inhalte anbieten würden, die ohnehin im Netz verfügbar sind. Das Gericht hat das nicht überzeugt: Es geht davon aus, dass “in der Praxis niemand Popcorn Time verwendet, um legal verfügbare Inhalte zu betrachten.”
Ob die nun verhängte Blockade von Popcorn Time etwas bringt, darf bezweifelt werden. Die quelloffene Software wird inzwischen auf zahlreichen Seiten gehostet und Berichten zufolge von mehreren hundert Freiwilligen weiterentwickelt. Sie arbeiten einem anonymen Sprecher zufolge derzeit an einer Peer-to-Peer-Struktur des Angebots, mit der das Angebot dann quasi nicht mehr ausgesperrt werden kann.

“Wenn wir alle unsere Daten mittels P2P verfügbar machen, sind wir nicht mehr auf Domains und zentrale Server angewiesen, sondern lediglich auf unsere Nutzer. Nach allem was wir durchmachen mussten, wird das eine besonders süße Rache und unser größter Sieg sein”, so der Sprecher gegenüber Wired. Als Reaktion auf das Urteil in Großbritannien haben die Entwickler nur noch einmal ihren Willen bekräftigt, eine komplette Peer-to-Peer-Infrastruktur aufzubauen.
In Deutschland haben Anwälte Anfang des Jahres darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Popcorn Time nicht unproblematisch ist. Das Programm ähnele von der Benutzeroberfläche her zwar sehr einem Streaming-Portal, nutze aber tatsächlich das Bittorrent-Netzwerk. Dateifragmente, die sich beim Nutzer auf der Festplatte befinden und zum Abspielen aufgearbeitet werden, werden also auch jetzt schon anderen Nutzern zur Verfügung gestellt.
Genau da setzt die für Abmahnungen von Urheberrechtsverletzungen bekannte Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer an. Sie begründet ihre Abmahnungen seit Januar häufiger mit der Nutzung von Popcorn Time. Dem Berliner Anwalt Rechtsanwalt Johannes von Rüden zufolge werden darin von Anschlussinhabern durchschnittlich 815 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.