Kostenloser Rechtstexter soll Online-Shops vor Abmahnungen bewahren

Nach Einschätzung von Trusted Shops kommt es knapp ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Verbraucherrechts wieder vermehrt zu Abmahnungen von Online-Shops. Dem Siegel-Anbieter zufolge geht es dabei nach wie vor meist um Kleinigkeiten. Beispielsweise stritten sich Mitbewerber und Verbände vor Gericht darum, ob in der Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer enthalten sein muss – eine Angabe, die bis 13. Juni 2014 noch verboten war.
“Der Gesetzgeber bekommt das Problem bislang nicht in den Griff. Selbst Massenabmahnungen werden nur selten als missbräuchlich eingestuft”, erklärt Carsten Föhlisch, Justiziar von Trusted Shops, in einer Pressemitteilung. Die rechtlichen Texte sollen seiner Ansicht nach daher besser und verständlicher werden. Das schütze nicht nur Händler vor Abmahnungen, sondern auch Verbraucher vor unbeabsichtigten Rechtsverstößen.
Mit einem kostenlosen Tool, das Shop-Betreiber bei der Erstellung der rechtlich relevanten Texte für AGB, Impressum, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung unterstützt, trägt Trusted Shops nun dazu bei. Die Textbausteine wurden von Rechtsanwalt Föhlisch und Kollegen der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke geschrieben. Zur Nutzung ist die einmalige Registrierung erforderlich, da die nach individuellen Angaben zusammengefügten Rechtstexte lediglich im geschützten Log-in Bereich bereitgestellt werden.
Die zur Anmeldung erforderlichen Informationen bekommt man per E-Mail. Außerdem hofft der Anbieter darauf, dass Nutzer des Gratis-Tools sich auch für seine ab 9,90 Euro pro Monat erhältlichen Abmahnschutzpakete interessieren. Um sich in Erinnerung zu bringen, erhalten Nutzer des Gratis-Tools im Anschluss zudem einmal pro Woche einen Newsletter, in dem Entwicklungen im Online-Recht und E-Commerce aufgegriffen werden.
Auch wenn die Abmahnkosten gering erscheinen, sind häufig die Folgekosten das Problem. Bei Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung wird für jeden künftigen Verstoß eine Vertragsstrafe von 5.000 € und mehr fällig. Kürzlich tappte beispielsweise ein Händler in diese Falle, der sich strafbewährt verpflichtete, in seinem Online-Shop keine Produktempfehlungsfunktion zu nutzen, jedoch auf dem Amazon-Marketplace gar keinen Einfluss auf dieses Feature hatte.
Die erstellten Texte können unabhängig vom verwendeten Shop-System eingesetzt werden. Exakte Anleitungen für die verbreiteten Shop-Lösungen sind in Vorbereitung. Dasselbe gilt für Rechtstexte für die Marktplätze Ebay, Amazon und Hood. Die sollen Mitte des Jahres zur Verfügung stehen. Ebenfalls in Vorbereitung ist die Anpassung des “Rechtstexters” an weitere europäische Sprachen.
Eine Alternative bietet das Forschungs- und Bildungsinstitut EHI, das seit 1999 Online-Shops mit dem Gütesiegel “EHI Geprüfter Online-Shop” zertifiziert, gemeinsam mit dem Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) an. Dort ist es Shop-Betreibern möglich, zusammen mit dem Siegel auch ein Hosting der Rechtstexte zu erhalten. Diese selbst sind kostenfrei zubuchbar, werden aber nur in Kombination mit dem Siegel, das mindestens 62,50 Euro pro Monat kostet, angeboten.
