EU fördert das Deutsche Safer Internet Center weiterhin

Damit kann auch die Beschwerdestelle des eco-Verbands ihre Arbeit fortsetzen. Sie wird seit 15 Jahren vom eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. betrieben und entfernt illegale Inhalte aus dem Internet. Der Verband sieht sie als Beleg für die funktionierende Selbstregulierung der Internetwirtschaft.
Die Europäische Union hat einen im August 2014 gestellten Förderantrag für das Deutsche Safer Internet Center bewilligt. Dem ist auch die vom eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. betriebene eco Beschwerdestelle angegliedert. Wie der Verband mitgeteilt hat, kann damit auch dieses seit 15 Jahren existierend Instrument der Selbstregulierung der Internetbranche seine Arbeit fortsetzen.
Weitere, unter dem Dach Saferinternet.de untergebrachte Angebote sind die klicksafe genannte Kampagne zur Förderung der Medienkompetenz im Umgang mit dem Internet, das telefonische Beratungsangebot Nummer gegen Kummer e.v. sowie das von allen Bundesländern gemeinsam betriebene Jugendschutz.net, mit dem Angebote im Internet überprüft und gegebenfalls auf die Einhaltung von Bestimmungen zum Jugendschutz gedrängt wird.
Der Antrag für die Förderung der Hotline hat sich insbesondere auf die Bekämpfung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sowie Rassismus und Volksverhetzung konzentriert. Sie bearbeitet eingereichte Hinweise aus der Bevölkerung und kooperiert mit dem Bundeskriminalamt sowie den Providern. Die Erfolgsquote ist hoch: So waren beispielsweise im vierten Quartal 2014 bereits vier Tage nach Eingang berechtigter Hinweise 92 Prozent der in Bezug auf Kinderpornografie beanstandeten Inhalte gelöscht.
Der jetzt genehmigte Förderantrag deckt 18 Monate ab und beginnt rückwirkend mit dem 1. Januar diesen Jahres. Die nächste Förderrunde läuft bereits im Juni 2015 an. Das Deutsche Safer Internet Center will auch da wieder Gelder beantragen.
Rechtsgrundlage für die Beschwerdestelle ist Paragraf 10 des Telemediengesetzes (TMG). Demzufolge sind Diensteanbieter für Inhalte, die sie für einen Nutzer speichern, nicht nicht dafür verantwortlich, sofern sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und haften auch nicht, wenn ihnen keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen hervorgeht, dass es sich ume ien rechtswidrige Handlung handelt. Allerdings müssen sie unverzüglich tätig werden, sobald sie davon Kenntnis erlangt haben.