Forenhaftung: Situation in Deutschland ändert sich durch Europa-Urteil nicht

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(Bild: Shutterstock /Sebastian Duda)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat gestern einen estnischen Websitebetreiber zu einer Strafzahlung verurteilt, weil Nutzer sich auf der Site beleidigend über andere geäußert hatten. An der Rechtssituation in Deutschland ändert sich daran entgegen anderslautenden Berichten jedoch nichts. Darauf hat jetzt Anwalt Christian Solmecke hingewiesen.

Im Streit zwischen dem Betreiber des estnischen Nachrichtenportals Delfi.ee und einer Fährgesellschaft des Landes hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gestern ein viel beachtetes Urteil (PDF) gefällt. Die Fährgesellschaft hatte den Websitebetreiber verklagt, weil im Zusammenhang mit einem Bericht über ihr Geschäftsgebaren Leser eine Reihe äußerst beleidigender Kommentare abgegeben hatten. Delfi entfernte diese zwar sechs Wochen später auf Aufforderung der Anwälte der Fährgesellschaft, berief sich aber auf das Recht der freien Meinungsäußerung und wollte die angeordnete Strafe von umgerechnet 320 Euro nicht bezahlen.

Forenhaftung: Situation in Deutschland ändert sich durch ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht (Bild: Shutterstock/Gunnar Pippel)

Die Richter des EGMR haben die Entscheidung des obersten estnischen Gerichts nun aber mehrheitlich bestätigt. Die Löschung der beanstandeten Kommentare stellt ihrer Auffassung nach keinen unangemessenen Eingriff in das Recht auf freie Meinungsäußerung dar.

Entgegen unvollständiger Darstellungen in den Medien, hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), das gestern in allen Nachrichtenportalen für Diskussionen sorgte, keine unmittelbare Auswirkung auf die Pflichten deutscher Nachrichtenportale. Da es der erste Fall überhaupt war, in dem sich das Gericht mit Fragen der Haftung für von Nutzer eingestellte Inhalte auf Nachrichtenportalen im Internet befasste, stieß die Entscheidung auf großes Interesse – wurde allerdings offenbar oft falsch interpretiert.

Wie das Gericht bereits darlegt, bezieht sich die Entscheidung – gerade weil es die erste in dem Umfeld ist – nur auf einen eng definierten Bereich: “Der Fall betrifft die Pflichten und die Verantwortung eines Internet-Nachrichtenportals das gewerblich eine Plattform für Nutzer-generierte Inhalte zu zuvor veröffentlichten Artikeln bietet – und bei dem einige Nutzer – unabhängig davon ob identifizierbar oder anonym – sich zu eindeutig ungesetzlichen Hasstiraden hinreißen ließen, die Persönlichkeitsrecht Dritter verletzten.” Ausdrücklich betont das Gericht, dass der Fall “andere Foren im Internet, wo Dritte Kommentare abgeben können, beispielsweise ein Online-Diskussionsforum, ein Bulletin Board oder eine Social-Media-Plattform – nicht betrifft.”

Der Absatz wurde aber offenbar vielfach nicht wahrgenommen. Das führe dazu, dass gestern zahlreiche Medien die Entscheidung so interpretierten, dass Betreiber für Beleidigungen in Foren haften und auch Schadenersatz fordern können. Das sorgte für einige Aufregung – unnötigerweise, wie jetzt Anwalt Christian Solmecke erklärt.

“Die Rechtslage in Deutschland in Bezug auf den Umfang der Störerhaftung von Portalbetreibern für beleidigende Kommentare ändert sich erst einmal nicht. Der EGMR hat hier lediglich eine Entscheidung im Einzelfall getroffen und eine Grundrechtsverletzung nach einer Abwägung der widerstreitenden Interessen im Einzelfall verneint.”

Solmecke Christian (Bild: WBS Law)
“Die Rechtslage in Deutschland in Bezug auf den Umfang der Störerhaftung von Portalbetreibern für beleidigende Kommentare ändert sich erst einmal nicht”, stellt Anwalt Christian Solmecke fest (Bild: Solmecke / WBS Law).

In Deutschland gilt die Regel, dass Online-Portale für beleidigende Inhalte erst ab Kenntnis der Rechtsverletzung haften. Für die Löschung wird ihnen ein Zeitrahmen von ein bis zwei Tagen zugestanden. Eine Kontrollpflicht hat der Bundesgerichtshof in einem früheren Urteil ausdrücklich verneint (Aktenzeichen VI ZR 101/06). “Der BGH hat dabei nicht zwischen den Betreibern von Foren oder Newsportalen unterschieden, sondern ganz allgemein zur Störerhaftung entschieden”, erklärt Solmecke. Deutsche Nachrichtenportale könnten also aufatmen – und Beleidigte kommen nicht so einfach an Schadensersatz, wie das teilweise kolportiert wurde.

Ob sich das künftig ändert, hängt laut Solmecke davon ab, ob ein ähnlicher Fall nochmal vor dem BGH verhandelt wird. Der Anwalt: „Dann könnte der Bundesgerichtshof die Rechtsprechung des EGMR in seine Entscheidung einfließen lassen. Eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht.”

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