Gekaufte Online-Bewertungen: Yelp gewinnt gegen YourRate

E-CommerceMarketing
Gerichtsurteil (Bild: Shutterstock/Gunnar Pippel)

Die Empfehlungsplattformen Yelp hat vor dem Landgericht Düsseldorf einen für sie wichtigen Sieg gegen das Marketingportal YourRate errungen. Das Gericht hat YourRate untersagt, weiterhin – in der Regel frei erfundene – Bewertungen gegen Zahlungen auf der Plattform zu veröffentlichen.

Yelp hat sich im Rechtsstreit gegen YourRate vor dem Landgericht Düsseldorf durchgesetzt. Darauf hat das Empfehlungsportal vergangen Woche hingewiesen. Das Gericht habe der Klage von Yelp in vollem Umfang stattgegeben und YourRate unter anderem dazu verurteilt, seine Praktiken in Bezug auf Yelp einzustellen.

Yelp Logo (Grafik: Yelp)

Zu diesen “Praktiken” gehörte es, für Unternehmen gegen Bezahlung Online-Bewertungen auf Yelp zu produzieren. YourRate wollte sich auf Anfrage von ITespresso bislang nicht zu dem Urteil äußeren. Laut Yelp hat damit zum ersten Mal ein deutsches Gericht ein “richtungsweisendes Urteil zu gegen Bezahlung in Auftrag gegebenen Bewertungen” gesprochen.

Das sei, so Yelp, ein “Meilenstein für Vertrauen im Internet”. Damit könnte der Portalbetreiber sogar Recht haben. Laut Bitkom liest vor einem Kauf mindestens jeder zweite Internetnutzer die Bewertungen anderer Kunden und bei jedem Dritten beeinflussen sie die Entscheidung sogar direkt. Diese Zahlen stammen allerdings noch aus dem Jahr 2012. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zitiert in seinem Verbraucherinformationssystem sogar Studien, wonach aktuell zwei Drittel der Verbraucher ihren Kauf von Nutzermeinungen abhängig machen.

YourRate bewirbt seine Dienste als SEO-Maßnahme, das Landgericht Düsseldorf stufte nach einer Klage von Yelp einen teil davon nun als Schleichwerbung ein (Screenshot: ITespresso).
YourRate bewirbt seine Dienste als SEO-Maßnahme, das Landgericht Düsseldorf stufte nach einer Klage von Yelp einen Teil davon nun als Schleichwerbung ein (Screenshot: ITespresso).

Unabhängig davon, welche Studien herangezogen werden, ist es jedoch unbestritten, dass Bewertungen ein wichtiger Aspekt bei er Kaufentscheidung geworden sind. Für Portale wie Yelp, die derartige Bewertungen sammeln, ist es aber wichtig, dass Verbraucher Vertrauen zu den Bewertungen haben. Verlieren sie das – etwa, weil sie annehmen, dass ein Großteil ohnehin von den Anbietern selbst stammt – entziehen sie den Portalen auch die Geschäftsgrundlage.

Der von Yelp selbst veröffentlichten Bewertungsstatistik sind Nutzer eher geneigt, positive Bewertungen oder eingeschränkt positive Bewertungen abzugeben. Um Missbrauch vorzubeugen, setzt das Portal eine Software ein, die dafür sorgen soll, dass Auftragsbewertungen möglichst nicht berücksichtigt werden (Screenshot: ITespresso).
Der von Yelp selbst veröffentlichten Bewertungsstatistik zufolge sind Nutzer eher geneigt, positive Bewertungen oder eingeschränkt positive Bewertungen abzugeben. Um Missbrauch vorzubeugen. setzt das Portal eine Software ein, die dafür sorgen soll, dass Auftragsbewertungen möglichst nicht berücksichtigt werden (Screenshot: ITespresso).

Yelp hatte YourRate geklagt, weil das Düsseldorfer Unternehmen angeboten hatte, bezahlte Online-Bewertungen auf Yelp zu produzieren. Aktuell kosten dort bis zu acht Bewertungen pro Monat auf bis zu drei Portalen 49 Euro, für 69 Euro erhält man bis zu 15 Bewertungen pro Monat auf bis zu sieben Portalen, zu denen Yelp wahrscheinlich nicht mehr zählt. Beworben wir das als SEO-Maßnahme für Google.

Laut Yelp, dass in Deutschland und Europa vor allem seit der Übernahme von Qype vor zwei Jahren aktiv ist, basieren diese Bewertungen “in der Regel nicht auf tatsächlichen Kundenerlebnissen, sind also gefälscht. Da die bezahlten Beiträge nicht als solche erkenntlich sind, handelt es sich darüber hinaus um Schleichwerbung.” Das habe das Landgericht Düsseldorf genau so gesehen und daher untersagt.

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