Facebook: Klage wegen mangelhaftem Datenschutz in erster Instanz abgewiesen

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Facebook Logo (Bild: Facebook)

Nach Ansicht des Wiener Landesgerichts ist der Kläger Max Schrems kein Verbraucher. Damit kann er nicht an seinem Wohnsitz in Wien klagen, sondern müsste sich an die Behörden in Irland wenden. Schrems hat bereits Beschwerde gegen das Urteil angekündigt. Ihm zufolge hat sich das Gericht vor einer Entscheidung “gedrückt”.

Die Datenschutzklage des Juristen Max Schrems wurde vom Wiener Landesgericht als unzulässig abgewiesen. Das Gericht hält sich nicht für zuständig, da Schrems Facebook nicht ausschließlich privat, sondern auch beruflich genutzt hat. Es argumentiert, dass nur Verbraucher in der EU Rechtsstreitigkeiten an ihrem Wohnort als Gerichtsstand austragen können.

“Dieser Rechtsstreit war unnötig und wir freuen uns, dass das Gericht den Fall ohne Umschweife abgewiesen hat”, erklärt ein Facebook-Sprecher gegenüber TechCrunch. “Wir werden weiter gerne mit der für uns zuständigen Datenschutzbehörde in Irland zusammenarbeiten, um Fragen zum Schutz der Informationen unserer Nutzer zu klären.”

Max Schrems (Bild: Edition A.)
Max Schrems hält die Urteilsbegründung für “sehr seltsam” und hat bereits angekündigt, Beschwerde einzulegen (Bild: Edition A.)

Schrems erklärte bereits, dass er und die von ihm ins Leben gerufene Initiative “Europe versus Facebook” gegen das Urteil Beschwerde einlegen werden. Er sei zwar sowieso davon ausgegangen, dass das Verfahren vor einem höheren Gericht entschieden wird, hält aber die Begründung der Wiener Richter für “sehr seltsam”.

In einer Pressemitteilung (PDF) wirft “Europe versus Facebook” dem Wiener Landesgericht vor, sich vor einer Entscheidung “gedrückt” zu haben. “Eine nachvollziehbare Erklärung ist das Landesgericht jedoch schuldig geblieben. Das Gericht habe sich in wesentlichen Punkten gegen die einhellige juristische Lehre und die aktuelle Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs gestellt.

Die Aktivisten betonen, dass über die bemängelten Datenschutzverstöße, also den Inhalt der Klage, noch nicht entschieden wurde. Ihnen zufolge verstoßen Facebooks Datenschutzbestimmungen gegen EU-Recht. Das Soziale Netzwerk soll außerdem Daten seiner Nutzer unrechtmäßig sammeln und weitergeben sowie für das NSA-Überwachungsprogramm “PRISM” das Surfverhalten seiner Mitglieder ausgespäht haben.

Schrems hatte 2014 rasch 25.000 Unterstützer für seine Sammelklage gegen Facebook gewonnen. Für jeden Kläger fordert er 500 Euro Schadenersatz, was einer Gesamtsumme von 12,5 Millionen Euro entspricht.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

Tipp der Redaktion: Max Schrems war vor drei Jahren Jurastudent in Wien – einer von vielen. Das änderte sich, nachdem er durch seine Klage gegen Facebook bekannt geworden war. Er warf dem Konzern vor, zu emsig Daten zu sammeln. Mit “ Kämpf um deine Daten” hat er jetzt sein erstes Buch vorgelegt – ein Weckruf für alle Internet-Nutzer.

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