Mastercard erprobt Zahlungsbestätigung mit Gesichtserkennung

Die Kreditkartengesellschaft will in einem Pilotprojekt mit 500 Teilnehmern die Authentifizierung via Fingerabdruck oder Gesichtserkennung testen. Die Probanden müssen beim Selfie blinzeln, damit das System nicht durch ein davorgehaltenes Bild überlistet werden kann.
Mastercard probiert derzeit biometrische Erkennungsmethoden aus, um damit dann die Eingabe von Passwörtern zu ersetzen. In den kommenden Monaten will die Kreditkartengesellschaft in einem Pilotprojekt die Zahlungsbestätigung per Fingerabdruck und alternativ die Aufnahme des eigenen Gesichts erproben. Sie setzt dabei auf die Popularität von Selfies udn hofft, dass die zu einer einer breiten Akzeptanz der Gesichtserkennung als Methode der Zahlungsbestätigung führt.
Zu Beginn sollen 500 Teilnehmer die Gelegenheit erhalten, sich auf diese Weise zu identifizieren und via Smartphone zu bezahlen. Sie müssen eine Mastercard-App auf ihrem Mobiltelefon installieren und können sich beim Bezahlvorgang dann für die Authentifizierung per Fingerabdruck oder Gesicht entscheiden. Die Fingerabdruckerkennung setzt einen entsprchenden Sensor im Smartphone voraus. Beim Selfie-Verfahren müssen die Teilnehmer ihr eigenes Gesicht mit der Kamera aufnehmen – und dabei blinzeln, damit das System nicht durch ein davorgehaltenes Foto getäuscht werden kann.
Während die biometrischen Informationen bei der Fingerabdruckerkennung auf dem Gerät bleiben können, soll das Selfie auf die Server der Kreditkartenorganisation transferiert werden, um dort das Gesicht zu ermitteln. Mastercard-Manager Ajay Bhalla geht nicht davon aus, dass sich seine Kunden hierbei Gedanken um ihre Privatsphäre machen, da sie doch ohnehin gerne Selfies aufnehmen und verbreiten.
Nicht begeistert von der zunehmenden und vollständig unreguliert ablaufenden Gesichtserkennung zeigt sich hingegen Alvaro Bedoya vom Georgetown University Law Center. Im US-Handelsministerium nahm der Rechtsexperte an Gesprächen mit Wirtschaftsvertretern teil, in welchen seit Anfang 2014 freiwillige Richtlinien zum Schutz der Privatsphäre bei der Nutzung dieser Technologie erarbeitet werden sollen.
Bei der letzten Gesprächsrunde verließen die Datenschützer allerdings den Saal, da die beteiligten Branchenverbände und Firmen es prinzipiell nicht als notwendig erachteten, die Einwilligung von Verbrauchern einzuholen, bevor diese mittels Gesichtserkennung identifiziert werden. Unter anderem zählten Facebook und Microsoft zu den Unternehmen, die ein Opt-in zur Gesichtserkennung nicht akzeptieren wollten. Nach dem Protest der Datenschützer änderte Microsoft allerdings seine Haltung und erklärte sich zur Unterstützung für eine Opt-in-Regelung bereit, falls es zu einer Einigung darüber kommen sollte.
[mit Material von Bernd Kling, ZDNet.de]