Bloatware auf Smartphones: Verbraucherschützer klagen gegen Hersteller

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Smartphone-Apps (Bild: Shutterstock/Oleksiy-Mark)

Eine chinesische Verbraucherschutzorganisation kämpft dafür, dass Hersteller auf der Verpackung über vorinstallierte Anwendungen auf Smartphones informieren müssen. Sie sollen außerdem Hilfestellung geben, wie sie sich entfernen lassen. Nun sollen Klagen gegen Samsung und Oppo zum Erfolg führen.

Die Shanghai Consumer Rights Protection Commission hat Klagen gegen Samsung und Oppo eingereicht. Die Verbraucherschutzorganisation kritisiert, dass die Hersteller Smartphones mit vorinstallierten Apps ausliefern, die sich nicht löschen lassen. Nach dem Willen der Verbraucherschützer sollten die Anbieter auf der Verpackung über derartige vorinstallierte Anwendungen informieren. Außerdem sollten sie Käufern Wege aufzeigen, wie sich diese Apps entfernen lassen.

Chinesishce Verbraucherschützer haben wegen Bloatware auf Smartphones gegen Samsung und Oppo geklagt (Bild: Shutterstock/Oleksiy-Mark)

Die Organisation bemängelt zudem, dass die von ihr untersuchten 20 Geräte nicht nur mit zahlreichen, unerwünschten vorinstallierten Anwendungen ausgeliefert wurden, sondern diese zum Teil bei der automatischen Aktualisierung sogar kostenpflichtig Mobilfunkdaten übertragen hätten. Beim Samsung SM-N9008S moniert die Verbraucherschutzorganisation 44 derartige vorinstallierte Anwendungen, beim Oppo X9007 sogar 71. Keines der beiden Unternehmen habe die Kunden über diese lästige “Bloatware” informiert und somit die Verbraucherrechte verletzt.

“Dieses juristische Verfahren ist unser letzter Versuch, die Verbraucherrechte zu schützen, nachdem alle anderen Vorgehensweisen vergeblich waren”, sagt Tao Ailian, Generalsekretär der Organisation. “Wir hoffen, dass es andere Firmen in diesem Bereich dazu zwingt, die unzumutbare, aber gängige Praxis der vorinstallierten Apps ohne Information der Nutzer aufzugeben. Das ist dringend notwendig ist für eine gesunde Entwicklung der gesamten Branche.”

Die beiden Hersteller haben jetzt 15 Tage Zeit, um auf die Klagen zu reagieren und ihre Sicht der Dinge darzulegen. Danach wird das Gericht voraussichtlich die Verhandlungstermine anberaumen, berichtet Shanghai Daily.

In Südkorea ist seit Anfang letzten Jahres durch Richtlinien des zuständigen Ministeriums den Mobilfunkanbietern vorgeschrieben, dass es Smartphone-Käufern möglich sein muss, vorinstallierte aber unerwünschte Apps zu löschen. Davon ausgenommen sind lediglich Anwendungen, die für eine WLAN-Verbindung sorgen, für die Geräteeinstellungen, die Nahfunktechnik NFC und einen App Store erforderlich sind. Das Ministerium gibt außerdem vor, dass Nutzer darüber informiert werden müsssen, wie viel Speicherplatz die vorinstallierten Apps in Anspruch nehmen und wieviel freier Speicherplatz genau verbleibt. Die Maßnahme ist dem Ministerium zufolge weltweit die erste Regelung dieser Art.

In Deutschland hat sich Avira kürzlich gegen Anbieter von sogennanter PUA (Potenziell unerwünschter Applikationen) vor Gericht durchgesetzt. Allerdings ging hier die Initiative von den Software-Anbietern aus. Sie wollten es Avira untersagen lassen, Nutzer vor ihren, für PCs gedachten Anwendungen zu warnen. Damit waren sie jedoch nicht erfolgreich, sondern schufen vielmehr nun einen Präzedenzfall, auf den sich andere Security-Anbieter berufen können.

[mit Material von Bernd Kling, ZDNet.de]

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