Google: US-Gericht sieht keine Grundlage für Klage gegen Datenschutzrichtlinie

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Google Logos (Grafik: Google/ITespresso)

Die Kläger hatten dem Konzern vorgeworfen, Namen, E-Mail-Adressen und Standortdaten ohne Erlaubnis für Werbezwecke an Dritte weitergegeben zu haben. Damit habe er auch gegen seine eigene Datenschutzrichtlinie verstoßen. Der zuständige Richters sah allerdings keine Grundlage für eine Klage.

Ein Gericht im kalifornischen San Jose hat eine Klage von Android-Nutzern gegen Google abgewiesen. Sie warfen dem Konzern vor, er habe Namen, E-Mail-Adressen und Standortdaten ohne Erlaubnis für Werbezwecke an Dritte weitergegeben. Damit habe er unter anderem gegen seine eigene Datenschutzrichtlinie verstoßen. Nach Ansicht des zuständigen Richters Paul Grewal konnten sie aber nicht nachweisen, dass Google ihre persönlichen Daten offengelegt hat.

Einem Bericht von Reuters zufolge haben die Kläger nach Ansicht des Richters außerdem keine Belege für einen wirtschaftlichen Schaden geliefert. Als Grewal die Klage wegen Vertragsbruch und Betrug im Juli 2012 zugelassen hatte, sah er einen möglichen Schaden für die Kläger in einer erhöhten Datennutzung.

Dieses Argument hätten Die Kläger in ihrer Klageergänzung im Februar aber nicht aufgegriffen, so Reuters weiter. Grewal habe daher keine Grundlage für eine Klage gesehen: “Ohne den Vorwurf der Verbreitung und unrechtmäßigen Entgegennahme von Information beruht jeglicher Profit oder Verlust aus der angeblichen Offenlegung auf Vermutungen.”

Geklagt hatten Robert DeMars, Michael Goldberg und Scott McCullough im Namen von Konsumenten, die zwischen Februar 2009 und Mai 2014 im Android Market oder im Google Play Store Android-Apps gekauft haben. Grewal wies die Klage auch ab, weil Google benachteiligt wäre, wenn er den Klägern erlauben würde, ihre Vorwürfe neu zu formulieren. Sie hätten drei Jahre Zeit gehabt, ihre Klage zu erarbeiten und zu ergänzen, um zumindest die grundlegenden Fragen zu klären.

Ausgangspunkt der Klage waren die Anfang 2012 vorgenommenen Änderungen an Googles Datenschutzrichtlinie. Mit ihr hatte Google rund 60 Einzelregelungen gebündelt und sich vorbehalten, persönliche Informationen über seine Dienste hinweg zusammenzuführen. Jetzt wollten weder Google noch die Anwälte der Kläger das Urteil kommentieren.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

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