Unitymedia: Technische Störung legt Internet drei Stunden lang lahm

Der Totalausfall begann am frühen Donnerstagmorgen gegen 5:30 Uhr und zog sich hin bis 8:30 Uhr. Das gesamte Verbreitungsgebiet des Kabelnetzbetreibers war betroffen, sodass in NRW, Hessen und Baden-Württemberg kein Internet mehr verfügbar war. Ein “interner Systemfehler” sei die Ursache gewesen.
Am frühen Donnerstagmorgen hat ein Totalausfall bei Unitymedia dafür gesorgt, dass Kunden des Kabelnetzbetreibers im gesamten Verbreitungsgebiet keinen Zugriff auf das Internet hatten. Die Großstörung betraf somit alle Kunden in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg. Sie begann gestern Morgen gegen 5:30 Uhr und dauerte etwa drei Stunden an.
Nachdem sich zahlreiche Kunden beschwert hatten, teilte Unitymedia zunächst gegen 10 Uhr via Facebook mit, man suche gemeinsam mit Technikern des Mutterkonzerns Liberty Global noch nach den genauen Ursachen. Knapp vier Stunden später erklärte der Kabelnetzbetreiber über das Soziale Netzwerk, ein “interner Systemfehler” habe den Ausfall aller internetbasierenden Dienste verursacht. Was diesen Fehler genau ausgelöst hat, ist jedoch nicht bekannt.
Seit 8:30 Uhr sei die Störung vollständig behoben, führt das Unternehmen weiter aus. Internet, Telefonie und Video-on-Demand sollen wieder ordnungsgemäß funktionieren. Im Zusammenhang mit dem Totalausfall bemängelten Anwender die Informationspolitik von Unitymedia. Der Kabelnetzbetreiber habe sich mit seiner Stellungnahme auf Facebook zu viel Zeit gelassen, da sie erst Stunden nach Beginn der Störung abgegeben wurde.
Kunden, die ihre Internetdienste nach wie vor nicht wie gewohnt nutzen können, empfiehlt Unitymedia, das Kabelmodem respektive den Router einmal vom Stromnetz zu trennen und nach kurzer Pause wieder einzuschalten. Bei fortwährenden Problemen sollen sie sich an den Kundendienst richten. Ohne Internet und Telefon dürfte dieser aber nur schwer erreichbar sein.
Wie bei anderen Netzbetreibern auch kommt es bei Unitymedia immer wieder zu kleineren und größeren Ausfällen. Allerdings sind davon meist nur einzelne Städte und Gemeinden betroffen, nicht aber wie im aktuellen Fall das gesamte Verbreitungsgebiet. Unitymedia kämpfte bereits Ende Juni mit technischen Problemen bei zwei DNS-Servern (Domain-Name-Servern), woduch hunderttausende Haushalte in Nordrhein-Westfalen zeitweise nur eingeschränkten Internetzugang hatten. Damals ereignete sich die Störung am Abend und dauerte ebenfalls drei Stunden an.
Einen Anspruch auf Entschädigung haben Kunden bei einem kurzzeitigen Internetausfall in aller Regel nicht, wie der Anwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke erläutert. Denn nach der derzeitigen Rechtsprechung müssten Internetanbieter keine dauerhafte Verfügbarkeit garantieren. Grund dafür sei, dass die Leistungskapazitäten des Providers begrenzt sind und die Übertragungsgeschwindigkeit von Daten je nach Netzauslastung variiert.
Anbieter sichern sich üblicherweise mit einer Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab, in der eine Verfügbarkeit von etwas unter 100 Prozent im Monatsmittel zugesagt wird. Unitymedia gibt beispielsweise eine mittlere Verfügbarkeit von 97,5 Prozent im Jahresmittel an. Das bedeutet, dass Unitymedia selbst bei einer zehntägigen Ausfalldauer des Anschlusses im Jahr seine vertraglichen Pflichten noch erfüllen würde. Anspruch auf Schadenersatz bestünde erst dann, wenn dieser Zeitraum überschritten würde.
[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]