Zalando wegen Irreführung der Verbraucher von Wettbewerbszentrale abgemahnt

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Wie der NDR herausfand, konnten oft mehr Produkte bestellt werden, als laut Website lieferbar waren. So habe der Händler – wie andere Portale und Shops übrigens auch – emotionalen Druck aufgebaut. Die Angabe wurde inzwischen geändert.

Auf Grundlage von Untersuchungen des NDR hat die Wettbewerbszentrale Zalando abgemahnt. Anlass für die Beschwerde waren die Angaben des Händlers zur Verfügbarkeit von Produkten auf seiner Website. Die Tester des NDR konnten eigenen Angaben zufolge in mehreren Fällen mehr Kleidungsstücke bestellen, als laut Internetseite verfügbar waren. Mit den Angaben, die Kaufinteressenten suggerierten, dass die gerade betrachtete Ware ein knappes Gut sei, habe der Händler emotionalen Druck aufgebaut.

Zalando abgemahnt: Marketingexperte Philipp Riem rät Verbrauchern im NDR, sich nicht von Anbeitern emotional unter Druck setzen zu lassen (Screenshot: ITespress bei NDR.de)
Marketingexperte Philipp Riem rät Verbrauchern im NDR, sich nicht von Anbietern emotional unter Druck setzen zu lassen (Screenshot: ITespress bei NDR.de)

Gegenüber dem Sender räumte Zalando ein, dass der Warenbestand aus technischen Gründen nicht korrekt abgebildet werde. Man weise lediglich den Mindestbestand aus. Peter Brammen von der Wettbewerbszentrale lässt diese Erklärung nicht gelten und spricht dem Sender gegenüber von einer “Irreführung der Verbraucher”. Die Selbstkontrollorganisation der Wirtschaft hat Zalando deshalb abgemahnt. “Zalando darf nicht mehr mit einem Warenvorrat auf die Seite gehen, der den Tatsachen nicht entspricht”, so Brammen weiter. Zalando hat die Verfügbarkeitsangabe inzwischen auf “Mehr als drei Artikel verfügbar” geändert.

HRS fühlt sich in seinen Geschäftspraktiken durch ein Urteil gegen den Mitbewerber Booking.com nicht eingeschränkt (Screenshot: ITespresso bei NDR.de)
HRS fühlt sich in seinen Geschäftspraktiken durch ein Urteil gegen den Mitbewerber Booking.com nicht eingeschränkt (Screenshot: ITespresso bei NDR.de)

Zwar hat es jetzt Zalando erwischt, der Versender ist aber bei Weitem nicht der einzige Anbieter, der mit dem Trick der künstlichen oder vermeintlichen Verknappung arbeitet. Viele bewegen sich dabei in einer Grauzone. Ist zum Beispiel laut Buchungswebsite im ausgewählten Hotel nur noch ein Zimmer verfügbar, trifft das möglicherweise zwar auf den Anbieter zu, dessen Kontingent bereits vergriffen ist. Im Hotel selber können aber noch zahlreiche Zimmer frei sein, laut NDR unter Umständen auch zu einem günstigeren Preis.

Nachgewiesen hat der Sender das am Beispiel von HRS. Dort und auf einer anderen Buchungswebsite war für ein Hotel in Hannover jeweils noch ein Zimmer als verfügbar ausgewiesen und zum “Schnäppchenpreis” von 85 Euro beworben worden. Beim Hotel direkt konnten aber noch drei Zimmer zu jeweils 78 Euro gebucht werden. Das Portal Booking.com spricht seit einem Urteil 2011 nur noch davon, wie viele Angebote jeweils auf seiner Seite von einer bestimmten Offerte noch verfügbar sind. HRS erklärte dem NDR gegenüber allerdings, das Urteil sei “einzelfallbezogen” und habe keine Auswirkungen auf das eigene Unternehmen.

Ebenfalls als psychologischen Verkaufstrick von Online-Shops prangert die NDR-Sendung Markt vom 31. August 2015 im Beitrag “Wie manche Online-Händler Kunden zum Kauf drängen” Sonderangebote oder Rabattaktionen an, die nur kurze Zeit verfügbar sind, dafür aber immer wieder neu eingestellt werden.

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