Gutachten: Änderungen am Telemediengesetz verstoßen gegen EU-Recht

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Anwalt bei der Arbeit (Bild: Shutterstock)

Nach Ansicht der vom eco-Verband beauftragten Gutachter torpediert die Regelung zu “gefahrgeneigten Diensten” die gesamte Host-Provider-Branche. Sie gefährde den Wachstumsmarkt Cloud Computing und befriedige lediglich Interessen der Musik- und Medienbranche.

Kurz vor der geplanten Verabschiedung einer geplanten Änderung am Telemediengesetz hat der eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten vorgelegt (PDF), wonach die Neuregelung aufgrund mehrerer Gesichtspunkte gegen geltendes EU-Recht verstößt und zu erheblicher Rechtsunsicherheit beiträgt. “Dieser Gesetzesentwurf sorgt systematisch und rechtlich für Chaos”, wird Dieter Frey, Medienrechtsexperte und einer der Verfasser des Gutachtens, in einer Pressemitteilung des eco zitiert.

Das Bundeskabinett will diese Woche über den bereits vor knapp zwei Jahren angekündigten Gesetzesentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) entscheiden. Mit ihm soll einerseits die Haftung von WLAN-Betreibern neu geregelt werden, andererseits sollen, neue schärfere Regelungen bei der Host-Provider-Haftung eingeführt werden.

Die im Zuge der Änderungen am Telemediengesetz geplanten Neuregelungen für WLAN-Betreiber wurden schon öfter und von mehreren Seiten als unvollständig und praxisfern kritisiert. Die Neuregelungen für Host Provider hatten bereits im Frühsommer Digitale Gesellschaft e.V, der Förderverein Freie Netze e.V. und die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. in einem gemeinsame Schreiben als Verstoß gegen die Vorgaben der E-Commerce-Richtlinie der EU und gegen europäische Grundrechte kritisiert.

In dem nun vorgelegten Gutachten stehen die geplanten neuen Regelungen zur Verschärfung der Host-Provider-Haftung (PDF) im Mittelpunkt. Sie wurden in der öffentlichen Diskussion des Gesetzes bislang kaum wahrgenommen, hätten aber nach Ansicht des Branchenverbandes für viele Online-Geschäftsmodelle folgenschwere Auswirkungen. Insbesondere der neu eingeführte und laut Verband und den Gutachtern Dieter Frey, Matthias Rudolph und Jan Oster undefinierten Begriff der “gefahrgeneigten Dienste” könnte sich negativ auf zahlreiche “etablierte und allgemein anerkannte Geschäftsmodelle wie cloudbasierte Services, Medien-Plattformen und Social Media Dienste” sowie deren Nutzer auswirken.

Oliver Süme, Vorstand Politik & Recht beim eco-Verband (Bild: eco)
Oliver Süme, Vorstand Politik & Recht beim eco-Verband (Bild: eco)

“Wir erleben hier nach dem IT-Sicherheitsgesetz und der geplanten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung einen weiteren Sonderweg der Bundesregierung, der eine Art Parallelgesetzgebung zum geltenden EU-Recht etabliert und damit Rechtsunsicherheit schafft”, kritisiert Oliver Süme, eco Vorstand Politik & Recht, in einer Pressemitteilung. “Das ist eine gefährliche Entwicklung, die über kurz oder lang die deutsche Provider-Branche international ins Abseits katapultieren könnte“.

Seiner Ansicht nach trifft die geplante Regelung zu “gefahrgeneigten Diensten” voraussichtlich ausschließlich legale und etablierte Geschäftsmodelle, während die “schwarzen Schafe” überwiegend aus dem Ausland agieren und unbehelligt blieben. “Die Regelung ist ein Zugeständnis an die Partikularinteressen der Rechteinhaber, insbesondere der Musikindustrie” sagt Süme. Dem Ziel, der Verletzung von Urheberrechten entgegenzuwirken, komme die Bundesregierung mit dem vorliegenden Entwurf keinen Schritt näher, stattdessen setze sie alle deutschen Host-Provider einem unnötigen Haftungsrisiko aus.

Der mit dem Gesetzentwurf verfolgte Ansatz verfehlt auch den Gutachtern zufolge das Ziel, Plattformen, deren Geschäftsmodelle auf Rechtsverletzungen aufbauen, effektiver zu bekämpfen. Im Gegensatz zum Koalitionsvertrag richte sich der vorgeschlagene Gesetzestext nicht konkret gegen “von der Rechtsordnung missbilligte Geschäftsmodelle”, sondern adressiere mit dem Begriff der Gefahrgeneigtheit ein “schwer abgrenzbares Spektrum an Diensten.”

Aber noch aus einem andern Grund seien die nun geplanten Schritte nicht nur falsch, sondern auch unnötig. Laut eco ist die Verantwortlichkeit von Diensteanbietern bereits auf europäischer Ebene im Rahmen der sogenannten E-Commerce Richtlinie geregelt. Der darin festgelegte Anwendungsbereich und die inhaltliche Reichweite der Host-Provider-Privilegierung könnten gar nicht mehr national festgelegt werden. Die geplante Regelung stehe daher auch im Widerspruch zur europäischen Strategie für den digitalen Binnenmarkt. Außerdem greife die Bundesregierung damit der Europäischen Kommission vor, die bereits angekündigt hat, bis Ende 2015 eine “umfassende Untersuchung über die Rolle von Plattformen und Mittlern im Internet” einzuleiten.

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