Vorratsdatenspeicherung vom Bundesrat durchgewinkt

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Datenschutz (Bild: Shutterstock)

Ein von Thüringen eingereichter Antrag, den Entwurf dem Vermittlungsausschuss vorzulegen, fand nicht die erforderliche Unterstützung. Jetzt fehlt dem Gesetz nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten. Allerdings ist schon jetzt bekannt, dass eine ganze Reihe von Verfassungsgeschwerden vorbereitet werden.

Der Bundesrat hat den vom Bundestag Mitte Oktober verabschiedeten Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. Ein von Thüringen eingereichter und von Schleswig-Holstein unterstützter Antrag (PDF), den Entwurf dem Vermittlungsausschuss zur “generellen Überarbeitung” vorzulegen, konnte sich nicht durchsetzen. Letzte Hürde ist nun noch die Unterschrift von Bundespräsident Joachim Gauck.

Das Gesetz verpflichtet Telekommunikationsunternehmen, Internetprovider und andere Zugangsanbieter, sämtliche Telekommunikationsverkehrsdaten verdachtsunabhängig zu speichern. Darunter fallen gewählte Rufnummern und verwendete IP-Adressen. Sie müssen zehn Wochen lang vorgehalten werden. Für bei der Nutzung von Mobildiensten anfallende Standortdaten ist die Speicherfrist auf vier Wochen begrenzt. Ausdrücklich von der Speicherung ausgenommen sind in dem Gesetz die Inhalte von E-Mails.

IT-Verbände hatten die Gesetzesvorlage bereits mehrfach wegen technischer Fehler, sachlicher Mängel und den von ihnen erwarten Schwierigkeiten bei der Umsetzung sowie den befürchteten hohen Kosten kritisiert. Datenschützer sowie Bürgerrechtsorganisationen wiesen zudem mehrfach darauf hin, dass der neuerliche Anlauf aus ihrer Sicht weder den Vorgaben des Bundesgerichtshofs noch des Europäischen Gerichtshofs Rechnung trage.

Aufgrund dieser Bedenken ist eine wahre Flut von Klagen gegen das Gesetz zu erwarten. Die Kanzlei Müller Müller Rössner hat eigenen Angaben zufolge beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bereits einen “Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung” eingereicht. Eine Klage gegen das Gesetz ist auch vom Verein Digitalcourage e.V. (ehemals FoeBuD e.V.) zu erwarten. Er wirbt auf seiner Website um Unterstützerunterschriften und Spenden für die Beschwerde des Anwalts Meinhard Starostik.

Das FDP-Präsidium hat ebenfalls schon beschlossen, eine Verfassungsbeschwerde zu organisieren. Das Mandat als Prozessbevollmächtigten wurde dem derzeit an der Universität Bayreuth lehrenden Rechtswissenschaftler Professor Heinrich-Amadeus Wolff übertragen. Auch der Grünen-Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz will mit seiner Partei Rechtsmittel einlegen.

[mit Material von Martin Schindler, silicon.de]

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