Abmahnunwesen bleibt für Online-Händler existenzbedrohend

Einer Umfrage von Trusted Shops zufolge wurden 2015 bislang ein Drittel der über 1000 Befragten mindesten einmal abgemahnt. Anlass waren in erster Linie behauptete Verstöße gegen das Widerrufsrecht, Markenrechtsverletzungen und Verstöße bei Preisangaben. Fast 40 Prozent der Befragten entstanden pro Abmahnung Kosten von über 1500 Euro.
In einer Umfrage von Trusted Shops gaben 46 Prozent von etwas über 1000 teilnehmenden deutschen Online-Händlern an, dass Abmahnungen für sie eine akute Existenzbedrohung darstellen. Bei den Umfrageteilnehmern wurden 2015 bislang insgesamt 300 tatsächliche oder vermeintliche Verstöße abgemahnt. Bei 40 Prozent der Händler entstehen pro Abmahnung Kosten in Höhe von mehr als 1500 Euro.
Gründe für Abmahnung sind am häufigsten Fehler in Bezug auf das Widerrufsrecht (20 Prozent). Das ist auch deshalb etwas verwunderlich, dafür ein gesetzliches Muster vorliegt. Bei weiteren 18 Prozent der Abmahnungen geht es um die Missachtung von Markenrechten. Darunter fällt beispielsweise die Verwendung geschützter Begriff zur Beschreibung von Produkten, ohne dass die Zustimmung des Rechteinhabers vorliegt. Für 15 Prozent der Abmahnungen sind falsche beziehungsweise aus Sicht der Abmahnenden irreführende Preisangaben verantwortlich. Diesbezüglich wird insbesondere die falsche oder mangelnde Angabe von Grundpreisen abgemahnt.
Von den 2015 bereits abgemahnt Umfrageteilnehmern hielten lediglich 12 Prozent die Abmahnung für berechtigt. 19 Prozent sind nicht dagegen vorgegangen, weil sie die möglichen Kosten und den Aufwand gescheut haben.
Beides kann sich aber durchaus lohnen: Denn von denen, die sich gegen die Abmahnung gewehrt haben, waren 82 Prozent zumindest teilweise erfolgreich. 25 Prozent konnten die Kosten senken, inhaltliche Veränderungen der Unterlassungserklärungen erreichten 34 Prozent und 24 Prozent konnten die Abmahnung gar ganz zurückweisen.
Das zeigt, dass es offenbar nach wie vor viele Abmahner gibt, die sich auch von einer fragwürdigen Grundlage nicht abhalten lassen. Der Erfolg gibt ihnen leider oft Recht: Da jeder Fünfte abgemahnte Händler lieber zahlt als sich mit der Abmahnung auseinanderzusetzen, scheint es zum Teil auch eine Frage der Forderungshöhe zu sein, ob das Geschäft mit Abmahnungen noch funktioniert.

Meist lenken die Abmahnenden übrigen schon vor einem Gerichtsverfahren ein. Bei zwölf Prozent aller Befragten läuft das Verfahren derzeit noch, 6 Prozent wehrten sich erfolglos vor Gericht, 9 Prozent erfolgreich – entweder stufte das Gericht die Abmahnung als Rechtsmissbrauch oder als Bagatelle ein, verneinte den behaupteten Verstoß oder hat die Kosten reduziert.
Verbesserungen würden nach Ansicht der Befragten in erster Linie eine Beschränkung der Anwaltskosten bringen (16 Prozent). Fast ebenso viele (14 Prozent) sprechen sich für einfachere Gesetze aus, damit sie überhaupt erkennen können, welche Pflichten sie einzuhalten haben. 13 Prozent schlagen vor, dass nicht Mitbewerber, sondern nur Behörden oder zugelassene Verbände abmahnen dürfen.
Um die Gefahr von Abmahnungen zu reduzieren, bieten Trusted Shops und die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke einen kostenlosen Abmahncheck an. Dazu muss lediglich die URL eingegeben werden. Das Tool prüft dann die Site und zeigt in einer Übersicht an, welche Bereiche in Ordnung sind und wo möglicherweise Gefahr droht. Eine detaillierte Auswertung erhält man nach Eingabe einer gültigen E-Mail-Adresse dahin zugeschickt. Um Fehler zu beheben, bieten die beiden Partner mit dem Rechtstexter ein weiteres, kostenloses Tool an, das seit August auch die Rechtslage für Anbieter auf diversen Online-Marktplätzen berücksichtigt.