Kartellverfahren gegen Apple und Amazon-Tochter Audible eingeleitet

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Audible.de (Grafik: Amazon)

Mit dem Verfahren soll das Vertriebsabkommen für Hörbücher zwischen beiden Firmen untersucht werden. Es regelt den Verkauf von Audible-Produkten im iTunes Store. Darüber hatte sich der Börsenverein des Deutschen Buchhandels beschwert.

Das Bundeskartellamt untersucht jetzt ein Vertriebsabkommen für Hörbücher zwischen der Amazon-Tochter Audible und Apple. Mit dem Vertrag wird der Verkauf von Audible-Produkten in Apples iTunes Store geregelt. “Die beiden Unternehmen haben bei dem digitalen Angebot von Hörbüchern in Deutschland eine starke Position. Daher sehen wir uns veranlasst, die Vereinbarung zwischen beiden Wettbewerbern im Hörbuchbereich genauer zu prüfen”, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, in einer Pressemeldung

Bundeskartellamt (Grafik: Bundeskartellamt)

Laut Mundt muss “sichergestellt sein, dass den Hörbuchverlagen für den Absatz ihrer digitalen Hörbücher hinreichende Ausweichalternativen zur Verfügung stehen.” Insbesondere will das Bundeskartellamt den exklusiven Vertrieb bestimmter Audible-Produkte über den iTunes Store unter die Lupe nehmen.

Auslöser der Untersuchung ist eine Beschwerde des Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Der kritisiert mehrere “Verhaltensweisen von Audible”. Wie Reuters berichtet, sollen Amazon und Audible ihre dominante Marktstellung zum Beispiel auch ausnutzen, um Verlagen “unzumutbare Bedingungen” für den Vertrieb von Hörbüchern zu diktieren. Zusammen seien Apple und Amazon laut Bundeskartellamt in Deutschland für 90 Prozent aller Hörbuch-Downloads verantwortlich.

Audible.de (Grafik: Amazon)

Seit Juli untersucht bereits die Europäische Kommission Amazons E-Book-Geschäft. Grund hier ist die schon an anderer Stelle bemängelte Meistbegünstigungsklausel. Verlage dürfen damit keinem Händler bessere Konditionen einräumen als Amazon. Apple wiederum wurde bereits 2013 von einem US-Gericht wegen Preisabsprachen bei E-Books verurteilt.

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[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

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