Großbritannien schafft Recht auf Privatkopie wieder ab

Damit ist es nicht mehr erlaubt, von einmal legal erworbenen Musiktiteln, Videos oder E-Books Backups zu erstellen. Auch CD und DVDs als Datei auf einem Rechner abzuspeichern oder in ein anderes Format umzuwandeln, ist nun wieder untersagt. Beobachter gehen aber davon aus, dass Verstöße nicht geahndet werden.
Die zuständige Behörde hat die in Großbritannien erst vor gut einem Jahr in Kraft getretene Regelung, mit der Privatkopien legalisiert wurden, jetzt wieder zurückgezogen. Darauf hat der auf Urheberrechtsfragen spezialisierte britische 1709-Blog hingewiesen. Ihm zufolge ist das eine Reaktion auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in dem in Belgien ausgefochtenen Streit zwischen HP und Epson einerseits sowie Reprobel, dem dortigen Pendant der deutschen Verwertungsgesellschaften, andererseits.
Die im Oktober 2014 in Kraft getretene und jetzt wieder aufgehobene Regelung erlaubte es, Privatkopien von einmal käuflich auf Datenträgern erworbener Musik zu erstellen, Versionen in anderen Formaten abzuspeichern CDs und DVDs zu rippen oder Dateien davon zu Sicherungszwecken und für den einfacheren privaten Zugang in die Cloud hochzuladen.
Die Regelung wackelte laut Ars Technica bereits seit Juni, als sie auf Drängen der British Academy of Songwriters, Composers and Authors, der Musikergewerkschaft und UK Music einer Prüfung unterzogen wurde. In deren Rahmen bestätigte der High Court zwar in weiten Teilen die in der Regelung zum Ausdruck gebrachte Auffassung der britischen Regierung, lehnte aber einen Schlüsselaspekt ab. Seiner Ansicht nach sind die Grundannahmen über den möglicherweise entstehenden Schaden nicht angemessen.
Von den drei danach verfügbaren Möglichkeiten hat die Regierung nun die einfachste gewählt und das Handtuch geworfen. Der Aufwand, ihre Position zu rechtfertigen oder alternativ ein System einzuführen, nachdem Entschädigungen bemessen und ausgezahlt werden, war ihr offenbar zu groß.
Dem Blog 1709 zufolge ist nun allerdings nicht zu erwarten, dass Nutzer in Großbritannien einmal bereits auf einem Datenträger gekauzfet Musik in großem Umfang als Download neu erwerben. Der wirtschaftliche Nutzen für die Musikbranche bleibe daher gering. Andererseits mache sich damit nun ein Großteil der britischen Nutzer der Urheberrechtsverletzung schuldig.
Eine rechtliche Verfolgung im großen Stil erwartet der Blog dennoch nicht. Indem sie die Neuregelung aus dem vergangenen Jahr gekippt hat, habe die Musikbranche lediglich zweierlei erreicht: Zum einen habe sie bewiesen, das ihr die Wünsche ihrer Kunden weitgehend egal sind, zum Anderen habe sie deutlich gemacht, dass das Urheberrecht in seiner derzeitigen Form den Ansprüchen des digitalen Zeitalters nicht mehr gerecht wird und einer grundlegenden Erneuerung bedarf.