Verbraucherzentrale will wegen Windows-10-Update gegen Microsoft klagen

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Windows 10 Benachrichtigung (Screenshot: ZDNet.de)

In ihrer Abmahnung bemägelt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vorrrangig, dass Anwender erst nach dem Download der bis zu 6 GByte großen Softwarepakete gefragt werden, ob sie diese überhaupt installieren wollen. Es sei eine “unzumutbare Belästigung”, dass sie von sich aus aktiv werden müssen, falls sie das Update nicht wünschen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Microsoft wegen seiner Praxis beim Windows-10-Update abgemahnt. Anlass für die juristisch flankierte Kritik der Verbraucherschützer ist, dass die Installationsdateien für Windows 10 bereits heruntergeladen werden, bevor Nutzer nach ihrer Zustimmung gefragt werden. Da das bis zu 6 GByte große Softwarepaket so auch auf Festplatten von PCs gelangt, deren Besitzer gar kein Interesse an dem kostenlosen Upgrade haben, sprechen die Verbraucherschützer von einem “Zwangsdownload”.

Windows 10 Benachrichtigung (Screenshot: ZDNet.de)
Windows benachrichtigt Nutzer erst, wenn das Upgrade auf Windows 10 bereits auf dem Rechner vorhanden ist (Bild: Microsoft).

Nach Angaben der Verbraucherzentrale hat sich Microsoft bisher geweigert, wie in der Abmahnung gefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Daher will sie nun Klage gegen das Vorgehen des Konzerns beim Windows-10-Update einreichen. Microsofts Vorgehen stelle eine “unzumutbare Belästigung” dar, da Anwender sich nach dem ungefragten Download ihrerseits darum kümmern müssten, die aufgedrängten Installationsdateien wieder loszuwerden.

Im September hatte Microsoft eingeräumt, das es mehrere Gigabyte große Installationspaket von Windows 10 auch an Nutzer ausliefert, die sich nicht für ein Upgrade auf das neue Betriebssystem registriert haben. “Für Personen, die automatische Aktualisierungen über Windows Update aktiviert haben, machen wir Upgrade-fähige Geräte bereit für Windows 10, indem wir die Dateien herunterladen, die sie benötigen, falls sie sich für ein Upgrade entscheiden”, erklärte das Unternehmen damals. “Wenn das Upgrade bereit ist, wird der Kunde darauf hingewiesen, Windows 10 auf dem Gerät zu installieren.”

Falls man ohnehin ein Upgrade auf das neue Betriebssystem plant, ist dies praktisch. Ist man hingegen mit seiner aktuellen Windows-Installation zufrieden, kann Microsofts Vorgehen einige Nachteile mit sich bringen. Zum einen wird durch den Download Bandbreite verbraucht, was bei Internetverbindungen mit einer Volumenbegrenzung ärgerlich sein kann. Zudem nehmen die Dateien dann auch Speicherplatz auf Festplatte oder SSD weg. Hinzu kommt der aufdringliche Hinweis auf das bereitstehende Upgrade nach jedem Systemneustart.

Auf seiner Support-Website bietet Microsoft eine Anleitung an, wie Benachrichtungs- und Upgrade-Optionen für Windows 10 verwalten lassen. Damit lässt sich auch das “Zwangsupdate” auf Windows 10 verhindern. Vielen Nutzern dürfte das aber nicht bekannt sein.

Im offiziellen Windows-Forum diskutieren Nutzer schon seit Mitte August über eine Sammelklage gegen Microsoft in den USA. Sie begründen das Vorhaben mit massiven Problemen, die teilweise durch das Upgrade auf Windows 10 verursacht wurden. Microsoft lieferte etwa mehrere fehlerhafte Updates aus. Sie führten unter Umständen auch dazu, dass Rechner nicht mehr korrekt starteten oder Outlook abstürzte.

[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]

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