Neue Regelungen bei Streitfällen zwischen Online-Händlern und Verbrauchern

Eine EU-Verordnung schreibt ab 9. Januar Online-Händlern einen Hinweis auf eine Schlichtungsplattform vor. Allerdings hat es die EU nicht geschafft, diese rechtzeitig einzurichten. Dennoch gibt es auch heute schon außergerichtliche Schlichtungsmöglichkeiten.
Gut gedacht, schlecht gemacht: Die EU beschlossen, eine Online-Plattform einzurichten, auf der Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Online-Händlern auf europäischer Ebene beigelegt werden können. Außerdem wurden Händler ab 9. Januar 2016 durch die EU-Verordnung Nr. 524/2013 2016 dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer Angebote darauf hinzuweisen beziehungsweise einen Link zu dieser OS-Plattform auszubringen. Allerdings hat es die EU-Verwaltung nicht geschafft, diese als zentrale Anlaufstelle zur Beilegung von Online-Streitigkeiten gedachte Plattform rechtzeitig einzurichten.
Händlerorganisationen und E-Commerce-Dienstleister fürchten daher nun neue Abmahnwellen. Sie raten ihren Mitgliedern und Kunden daher dennoch bereits jetzt “in leicht zugänglicher Weise” auf die Plattform hinzuweisen. Händlerschutz empfiehlt etwa “dies, entsprechend vorgehoben, in den AGB sowie im Impressum darzustellen.” Außerdem sollten Händler, falls sie Bestellbestätigungen per E-Mail versenden, auch dort einen entsprechenden Hinweis einzubauen.
Laut EU-Kommission wird die Plattform ab 15. Februar 2016 zur Verfügung stehen. Für die Übergangsphase rät Trusted Shops Händlern zum Beispiel in den AGB unter dem Punkt “Beschwerdeverfahren” oder im Impressum folgende Passage aufzunehmen: “Die Europäische Kommission stellt demnächst eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Den Link werden wir an dieser Stelle veröffentlichen, sobald die Plattform existiert.”
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Im Zusammenhang mit der EU-Verordnung, die sich vor allem des grenzüberschreitenden Handels annimmt, soll in Deutschland das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG / PDF) ähnlichen Zielen dienen. Es wurde vom Deutschen Bundestag im Dezember 2015 beschlossen. Allerdings muss jetzt der Bundesrat noch zustimmen. Es wird zwar erwartet, dass er das tut, e ist aber noch unklar wann, da die Tagesordnungen der Bundesratssitzungen für 2016 noch nicht veröffentlicht wurden.
Das VSBG sieht ebenfalls zusätzliche Informationspflichten für Online-Händler vor. Mit ihrer Umsetzung haben Händler allerdings noch Zeit, da nach der Regelung zum Inkrafttreten dieses Gesetzes die Informationspflichten erst zwölf Monate nach dessen Verkündung im Bundesgesetzblatt zu erfüllen sind. Nach dem aktuellen Stand der Dinge ist damit also nicht vor dem 1. März 2017 zu rechnen.
Allerdings haben Verbraucher in Deutschland schon jetzt teilweise die Möglichkeit, bei Problemen im Online-Handel eine Schlichtungsstelle anzurufen. Seit 2009 existiert der zunächst vom Land Baden-Württemberg geförderte und vom Euro-Info-Verbraucher e.V. eingerichtete Online-Schlichter. Diese Schiedsstelle für Unstimmigkeiten im Online-Handel wird im Rahmen des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V. betrieben.
Schlichtungsanträge können über die Website der Schiedsstelle eingereicht werden. Die Bearbeitung ist kostenlos. Ziel ist es, die Schlichtung so durchzuführen, dass sich der Vorgang sowohl von Verbrauchern als auch Unternehmern ohne Hilfe eines Rechtsvertreters bewältigen lässt.
Inzwischen haben sich dem Projekt auch andere Bundesländer angeschlossen. Daher können sich derzeit Verbraucher mit Wohnsitz in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein an den Online-Schlichter wenden, wenn sie Probleme mit einem E-Commerce-Unternehmen mit Sitz in Deutschland haben. Verbraucher aus anderen Bundesländern und dem übrigen EU-Raum hilft die Stelle, falls der Antragsgegner ein Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz oder Schleswig-Holstein ist.