Landgericht Frankfurt verbietet Mytaxi Rabatte

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Taxi Deutschland_Mytaxi (Bild: Taxi Deutschland)

Geklagt hatte Taxi Deutschland als Genossenschaft der Taxizentralen. Laut dem nun ergangenen Gerichtsurteil sind Preisnachlässe auf behördlich festgelegte Taxitarife rechtswidrig. Konkret ging es um eine 50-Prozent-Rabattaktion im Mai 2015. Taxi Deutschland sieht in dem Urteil unter anderem eine Stärkung der Verbraucherrechte.

Das Landgericht Frankfurt hat heute entschieden, dass die in der Mytaxi-App angebotenen Rabattaktionen ab sofort bundesweit verboten sind. Im Hauptverfahren urteilte das Gericht, dass Preisnachlässe auf behördlich festgelegte Taxitarife rechtswidrig sind. Geklagt hatte die Genossenschaft der Taxizentralen, Taxi Deutschland e.G., die die App Taxi Deutschland anbietet. Ihr zufolge sind damit sowohl das Personenbeförderungsgesetz als auch die Verbraucherrechte gestärkt worden.

Taxi Deutschland_Mytaxi (Bild: Taxi Deutschland)
Taxi Deutschland hatte wegen unlauteren Wettbewerbs bezüglich einer 50-Prozent-Rabattaktion im Mai 2015 gegen Mytaxi geklagt (Bild: Taxi Deutschland).

“Diese Entscheidung ist positiv für Verbraucher und für die mittelständischen Taxibetriebe und Taxizentralen, denn Mytaxi-Aktionen täuschen nur vor, Taxifahrten könnten billiger sein. Dabei wird der Rabatt vom finanzstarken globalen Unternehmen Daimler subventioniert. Mytaxi und Daimler warten mit einer Gewinnabschöpfung einfach, bis man den Ruftaxi-Mittelstand mit seinen rund Zehntausend Arbeitsplätzen vom Markt gedrängt hat. Ist die Konkurrenz tot und die Tarifpflicht aufgeweicht, kann der Kunde nichts mehr gegen höhere Preise oder weniger Service tun”, kommentiert Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland, in einer Pressemitteilung.

Der Gesetzgeber wolle weder Bevölkerung noch Verkehrsunternehmen einem ruinösen Preiswettbewerb aussetzen. Wer beabsichtige, das Gesetz zur Tarifpflicht abzuschaffen, stelle die Profitinteressen großer Unternehmen über die Interessen der Verbraucher. Die Folge davon sei, dass die Nachfrage den Preis bestimme und Fahrgäste – etwa bei Regen oder an Silvester – vier- bis zehnfache Summen bezahlen müssten.

Nach Ansicht von Taxi Deutschland wollte der Mytaxi-Anbieter, die Daimler-Tochter Moovel, mit den Rabattaktionen nicht nur die behördlich vorgeschriebenen Tarife aufweichen, sondern sich mittels Preisnachlässen auch Marktanteile erkaufen und somit auf Zeit spielen. Ab einer gewissen Mytaxi-Marktmacht werde das Gewerbe dann in Richtung Großkonzernmonopol kippen.

Dies führe unter anderem dann dazu, dass Taxifahrer höhere Vermittlungsprovisionen zu zahlen hätten, während den Städten gleichzeitig Steuereinnahmen entgingen. An der Tarifpflicht hingen zudem bis zu 10.000 Arbeitsplätze in 700 Taxizentralen. “Hat ein Unternehmen wie Mytaxi erst ein Vermittlungsmonopol, schraubt sich die Vermittlungsprovision, die die Fahrer je Fahrgast zahlen, nach oben. Bei Taxizentralen, in der Regel Vereine oder Genossenschaften, entrichten Taxifahrer eine Flatrate für Fahrgastvermittlung. Sie entspricht umgerechnet rund fünf Prozent des Fahrpreises”, so Schlenker. Mytaxi habe dagegen bereits bis zu 30 Prozent von Taxifahrern verlangt. Damit sei der größte Niedriglohnsektor Deutschlands, in dem 255.000 Personen angestellt sind, von erheblichen Einbußen bedroht.

mytaxi Logo (Bild: myTaxi)

Laut Taxi Deutschland hatte der Mytaxi-Anbieter vor Gericht aber noch in letzter Minute einen Antrag auf Vollstreckungsschutz eingereicht. Der soll die Zwangsvollstreckung des Urteils verhindern, indem diese zunächst bis zur Entscheidung in der nächsten Instanz vertagt wird. Begründet hatte Mytaxi den Antrag mit einer umstrittenen Rechtslage, die erst in letzter Instanz zu klären sei. Schlenker zufolge will die Daimler-Tochter damit jedoch “so lange wie möglich unlauteren Wettbewerb betreiben”.

Anlass für die Klage und das daraus resultierende Urteil des Landgerichts Frankfurt ist eine Rabattaktion aus dem vergangenen Mai, im Rahmen derer der Anbieter über einen Zeitraum von zwei Wochen 50 Prozent des Fahrpreises der Nutzer seiner App übernommen hatte. Bereits kurz nach der Aktion lief das Taxigewerbe schon Sturm gegen das Mytaxi-Angebot. Wegen irreführender Werbung sowie angeblichen Verstößen gegen das Personenbeförderungsgesetz hatte der Taxi- und Mietwagenverband zunächst eine Einstweilige Verfügung gegen die Daimler-Tochter erwirkt.

“Wir sind enttäuscht über die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt. Wir halten uns selbstverständlich an die gesetzlichen Vorgaben. Jetzt warten wir auf die schriftlichen Urteilsgründe, setzen uns mit diesen auseinander und prüfen, ob wir Rechtsmittel einlegen”, erklärt Mytaxi-Pressesprecher Stefan Keuchel nun in einer Stellungnahme gegenüber ITespresso.

Ihm zufolge ist der Mytaxi-Anbieter trotz des Gerichtsurteils von der Rechtmäßigkeit seiner Rabattaktionen überzeugt: “Mytaxi verstößt unserer Meinung nach nicht gegen die Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes, da es lediglich Taxifahrten vermittelt und anders als Taxiunternehmen selbst keine Beförderungsleistungen erbringt. Selbst wenn das Personenbeförderungsgesetz und insbesondere die Tarifbindung für Mytaxi gelten würde, wurden diese Vorschriften durch die Bonusaktion nicht verletzt”, so Keuchel.

Die Übernahme eines Teils des Taxifahrpreises durch Mytaxi entspreche vielmehr der weit verbreiteten und rechtlich nicht zu beanstandenden Praxis der Aushändigung von Taxigutscheinen. “Unser ausgewiesenes Ziel ist es, die Digitalisierung der Taxibranche voranzutreiben. Mit der 50-Prozent-Aktion wollten wir mehr Menschen an die einfache und komfortable Möglichkeit heranführen, ein Taxi über die App zu bestellen und auch zu bezahlen”, führt Keuchel weiter aus.

Infografik_Taxiprovisionen (Grafik: Taxi Deutschland)
Taxifahrer müssen laut Taxi Deutschland bis zu 30 Prozent Vermittlungsprovision an den Anbieter von Mytaxi entrichten (Grafik: Taxi Deutschland).

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