Admin erhält 10.000 Euro für Hinweise auf Lizenzvergehen

Auf den Fall bei einem nicht namentlich genannten, deutschen Softwareunternehmen hat jetzt die Anbieterorganisation BSA hingewiesen. Ihr zufolge hatte der Administrator sein Unternehmen zuvor mehrfach auf die Problematik aufmerksam gemacht. Verpfiffen habe er es letztendlich, um nicht selbst ein Strafverfahren zu riskieren.
Der Administrator eines deutschen Unternehmens aus der Softwarebranche hat für Tipps zu mangelhafter Lizenzierung in seinem Unternehmen eine Belohnung von 10.000 Euro erhalten. Das hat die BSA | The Software Alliance jetzt bekannt gegeben. Ihr zufolge habe der Administrator sich an die Organsiation gewandt, nachdem er die Geschäftsführung binnen fünf Monaten mehrmals auf ihm bekannten, umfangreichen Lizenzverstöße hingewiesen hatte. Da die nicht darauf reagierte, habe der Administrator befürchtet, wegen Unterlizenzierung selbst zur Verantwortung gezogen zu werden und sich an die BSA gewandt.
Der Verband der Softwarehersteller beantragte daraufhin bei Gericht eine Durchsuchung durch einen Sachverständigen. In deren Rahmen wurde festgestellt, dass das Unternehmen mehrere hundert virtuelle Rechner mit Software im Wert von über 200.000 Euro ohne Lizenz im Einsatz hatte. Die Geschäftsführung gab zunächst an, davon nichts gewusst zu haben, räumte die Verstöße aber schnell ein und einigte sich mit der BSA außergerichtlich auf eine Schadenersatzzahlung von 150.000 Euro. Daher standen dem Administrator dem Hinweisprogramm der BSA zufolge die 10.000 Euro als Aufwandsentschädigung zu.
Der BSA zufolge ist allerdings die Firma mit der Nachlizenzierung noch gut davongekommen: “Da sie vor allem für US-amerikanische IT-Unternehmen arbeitet, hätte es schwerwiegende Konsequenzen gehabt, wenn ihr Lizenzverstoß etwa durch ein Strafverfahren oder auf anderen Wegen öffentlich geworden wäre. Strikte Compliance-Vorgaben machen es nationalen und internationalen Unternehmen, aber auch öffentlichen Auftraggebern unmöglich, mit Partnern zusammen zu arbeiten, die unlizenzierte Software benutzen”, so die Anbieterorgansiation.
Georg Herrnleben, Senior Director Compliance & External Affairs EMEA der BSA | The Software Alliance nimmt den Fall zum Anlass, um auf die Notwendigkeit der korrekten Lizenzierung auch bei Cloud-Lizenzen und dem Einsatz virtueller Maschinen hinzuweisen: “Virtualisierte und Cloud-Rechner sind inzwischen State of the Art und dürfen kein Grund sein, die ordnungsgemäße Lizenzierung aus dem Blick zu verlieren. Nur die Einführung von Software-Asset-Management-Prozessen gibt Gewissheit über den Bedarf und Lizenzbestand von Unternehmenssoftware.” Herrnleben weiter: “Eine Durchsuchung durch die BSA ist manchmal schmerzhaft für ein Unternehmen, führt aber letztlich zu einer legalen Lizenzsituation und schützt so den Ruf, das Geschäft und den Fortbestand des Unternehmens.“