Datenautobahn 2.0: Verkehrsminister plant Glasfaserausbau bei Fernstraßen

Bei Sanierung und Neubau von Autobahnen und Bundesstraßen sollen künftig immer auch Kabel für schnelles Internet mitverlegt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf bereitet offenbar Verkehrsminister Dobrindt vor. Ihm zufolge sollen zudem Betreiber öffentlicher Versorgungsnetze mit ihrer Infrastruktur den Breitbandausbau unterstützen.
Das Bundeskabinett berät nach Informationen der Süddeutschen Zeitung heute über einen Gesetzentwurf von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Dessen Ziel ist es dem Blatt zufolge, den Breitbandausbau voranzubringen und die Kosten dafür zu senken. Unter anderem sei vorgesehen, dass bei Neubau oder Sanierung von Autobahnen und Bundesstraßen künftig Glasfaserkabel gleich mitverlegt werden müssen. Auch für den Straßenbau in Neubaugebieten soll diese Regelung gelten.
Demm Gesetzentwurf zufolge sollen zudem künftig öffentliche Versorgungsnetzbetreiber ihre Infrastruktur in den Dienst des Breitbandaus stellen. Dadruch will man zum Beispiel verhinderen, dass Straßen mehrfach aufgerissen werden müssen. “Wer Verkehrswege oder Neubaugebiete erschließt, muss Glasfaserkabel direkt mitverlegen. Gleichzeitig öffnen wir bestehende Infrastruktur für Datennetze”, zitiert die Süddeutsche Zeitung den Bundesverkehrsminister,,dem der Breitbandausbau seit seinem Amtsantritt ein besonderes Anliegen ist.

So sollen demnächst beispielsweise Energie- und Abwassernetze mit freien Kapazitäten an Straßen, Schienen und Wasserstraßen für Datenleitungen verwendet werden. “Solange geeignete Rohrkapazitäten darunter liegen, die noch frei sind, können die Telekommunikationsunternehmen einfach ein Kabel durchschießen”, so Dobrindt weiter.
Der Bund hat bis 2018 insgesamt 2,7 Milliarden Euro für den Breitbandausbau eingeplant. Davon stammen 1,33 Milliarden aus der Auktion von Mobilfunkfrequenzen im vergangenen Jahr. Dabei wurden fast 5,1 Milliarden Euro eingenommen. Insbesondere Kommunen und Landkreise in Gebieten, in denen sich der Ausbau für die Telekommunikationsunternehmen nicht rechnet, dürfen auf Bundeszuschüsse rechnen. Er zahlt zwischen 50 und 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Durch Förderprogrammen der Bundesländer können Kommunen und Landkreise ihren Eigenanteil auf bis zu 10 Prozent drücken.
Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2018 alle Haushalte in Deutschland mit mindestnes 50-MBit/s-Zugängen zu versorgen. Im vergangenen Sommer in der CSU diskutierte Pläne für einen Rechtsanspruch auf Internetzugänge mit dieser Bandbreite wurden inzwischen aber wieder fallengelasen.
[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]