HP setzt sich bei Drucktechnologie vor Gericht durch

Das Landgericht München I hat heute eine einstweilige Verfügung gegen den Konzern aufgehoben. Sie war von Memjet im November 2015 erwirkte worden. Das Gericht sieht aber durch die in den Geräten der Reihe HP PageWide XL verwendete Technologie keine Patente von Memjet verletzt.
Das Landgericht München I hat heute eine im November von Memjet erwirkte einstweilige Verfügung aufgehoben. Mit ihr hatte der Anbieter einer Drucktechnologie mit seitenbreiten Druckköpfen HP den Verkauf von Geräten seiner Reihe HP PageWide XL in Deutschland untersagen wollen. Für HP ist das Urteil auch wichtig, weil ein Erfolg von Memjet möglicherweise auch eine Gefahr für die für Ende 2016 geplante Einführung der von HP selbst entwickelten 3D-Drucker hätte bedeuten können.
Mit der im November erwirkten einstweiligen Verfügung hatte Memjet HP es untersagten wollen, Druckgeräte der Serie HP PageWide XL nach Deutschland zu importieren, hierzulande zu verkaufen oder zum Kauf anzubieten. Ziel des Verbots waren die Large Format Printer der Reihen HP Page Wide XL 8000, XL 5000 und XL 4000 sowie XL 4500. Die OfficeJet-Modelle Pro X476dn, Pro X476dw, Pro X576dw und den MFP Enterprise Color X585dn, die ebenfalls einen seitenbreiten Druckkopf verwenden, greifen auf eine andere Technologie zurück und waren daher nicht Gegenstand des Rechtsstreits.
Der Verbotsversuch in Deutschland folgte auf die Klage von Memjet im August 2015 vor einem Gericht in Kalifornien. Darin wirft das Unternehmen HP vor, mit seinen Produkten im Large-Format-Bereich insgesamt acht seiner Patente zu verletzen.

Der Vorteil seitenbreiter Druckköpfe ist es generell, dass das Papier ähnlich wie bei einem Laserdrucker nur einmal unter dem Druckkopf hindurchgezogen wird, statt dass der Druckkopf sich quer über das Blatt bewegt. Alternativ kann auch der Druckkopf einmal über das Papier fahren – oder wie bei HPs kommenden 3D-Druckern über die Fläche, auf der “gedruckt” werden soll. Die von Memjet – in Deutschland nun vergeblich – ins Feld geführten Patente beziehen sich nicht zuletzt darauf.
Hätte sich das Unternehmen durchgesetzt, wäre also womöglich auch die für Ende 2016 angekündigte Markteinführung von HPs selbstentwickelten 3D-Druckern gefährdet gewesen. Sie sollen wesentlich schneller und flexibler als bisherige Modelle sein, die Gegenstände durch aus Düsen ausgegebenes Druckmaterial allmählich aufbauen, da sie vereinfacht gesagt eine Fläche mit Pulver bedecken, dann die zu druckende Form mit einem über den Druckkopf ausgegebenen Bindemittel bedecken, dieses aushärten und dann eine weitere Pulverschicht aufbringen.