Urteil: Amazon muss irreführenden Bestell-Button ändern

Ein für die Bewerbung der Mitgliedschaft bei Amazon Prime verwendeter Button entspricht nicht den gesetzlichen Vorschriften. Dort heißt es “Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig”. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln muss aber eindeutig sein, wenn Verbraucher etwas kostenpflichtig bestellen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat sich vor dem Oberlandesgericht Köln gegen Amazon durchgesetzt (Aktenzeichen 6 U 39/15 – PDF). Er hatte einen seiner Ansicht nach irreführenden Bestell-Button auf der Amazon-Website abgemahnt und dann dagegen geklagt, weil Verbraucher nicht ausreichend auf die Zahlungsverpflichtung hingewiesen worden seien. Das sah das OLG Köln ebenso: Es hielt den Text des Bestell-Buttons – “Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig” – für irreführend.

Damit hat Amazon wohl gegen das im August 2012 in Kraft getretene Gesetz gegen Kostenfallen im Internet verstoßen. Dessen Verabschiedung im Bundestag war eine lange und von der Politik leidenschaftlich geführte Diskussion um die sogenannte Button-Lösung vorangegangen.
“Über 5 Millionen Verbraucher sind in den vergangenen Jahren in solche Fallen getappt und bekamen nach scheinbar kostenlosen Angeboten im Netz scharf formulierte Mahnschreiben. Monatlich beschweren sich über 20.000 Verbraucher bei den Verbraucherzentralen über Kostenfallen und derartige Maschen. Mit dem neuen Internetbutton setzen wir diesen Machenschaften ein Ende”, erklärte die damalige Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes etwa in einer Pressemitteilung.
Dem Kölner Urteil zufolge darf Amazon nun für “Prime”-Abos mit kostenlosem Probemonat den Bestell-Button mit der Aufschrift “Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig” nicht mehr verwenden. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Zwar hat das OLG Köln keine Revision gegen das Urteil zugelassen, aber Amazon hat noch die Möglichkeit, beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen. Auf der Website wurden die Formulierungen bereits in “Jetzt entecken” und “Jedes neue Mitglied kann Amazon Prime für 30 Tage testen unter amazon.de/prime-video” geändert.
Bei dem Abonnement für eine Premium-Mitgliedschaft inklusive Video-Streaming-Dienst (“Amazon Prime”) wurde nach einem Gratis-Probemonat das so lange kostenlose Abo in ein kostenpflichtiges Abonnement zum Preis von 7,99 Euro im Monat umgewandelt, falls der Kunde nicht vorher kündigte. Eine weitere Aktion von Seiten des Kunden war nach dem Klick auf die Schaltfläche mit der Aufschrift “Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig” nicht mehr erforderlich.
Zusätzlich zur “Button-Lösung” von 2012 müssen sich Online-Händler nämlich seit Juli 2014 vom Verbraucher noch ausdrücklich bestätigen lassen, wenn die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung verbunden ist. Wird über Klick auf eine Schaltfläche bestellt, darf diese nur mit den Worten “zahlungspflichtig bestellen” oder einer ebenso eindeutigen Formulierung beschriftet sein.
Die Richter bemängelt nicht nur, dass die Aussage “Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig” Verbraucher glauben lassen könne, ausschließlich ein kostenloses Probeabo zu buchen, sondern dass ihnen der kostenlose Test nur in einem begrenzten Zeitraum – nämlich “jetzt” – möglich sei, was in Wahrheit aber gar nicht der Fall ist. Außerdem beanstandeten die Richter noch, dass Amazon vor der Bestellung keinen Gesamtpreis angegeben hatte. Nur Einzelpreise zu nennen, reiche bei Paketangeboten grundsätzlich nicht aus.