Bundesverkehrsminister: Störerhaftung ist Problem bei WLAN-Hotspots

Alexander Dobrindt (CSU) will dem Bundestag empfehlen, das Telemediengesetz so zu überarbeiten, dass die rechtlichen Hürden für die flächendeckende Einführung offener WLAN-Zugänge in Deutschland deutlich gesenkt werden. In der aktuellen Fassung seine die Hürden immer noch zu hoch, so der Minister gegenüber der FAZ.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will hat sich jetzt auf die Seite von Vertretern der schwarz-roten Regierungskoalition gestellt, die fordern, die sogenannte Störerhaftung weitgehend abzuschaffen. Sie wurde zuletzt nur noch von einer Mehrheit bei CDU/CSU gewollt. “Die Hürden, die das neue Telemediengesetz stellt, sind zu hoch”, sagte Dobrindt jetzt in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

“Die Störerhaftung führt meiner Meinung nach nicht dazu, dass wir unkompliziert ein freies WLAN organisieren können”, so Dobrindt weiter. Er will dem Bundestag daher empfehlen, das Telemediengesetz dahingehend zu überarbeiten. Nach geltendem Recht haften Anbieter freier WLAN-Netze für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer. Die Neuregelung ist seit Monaten Gegenstand einer Debatte innerhalb der Großen Koalition.
Auf die vergangene Woche abgegebene Empfehlung des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs ging Minister Dobrindt in dem Interview ebenfalls ein. Laut Maciej Szpunar können Betreiber eines kostenlosen öffentlichen WLAN-Netzes für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer nicht verantwortlich gemacht werden. Sie seien lediglich als Anbieter sogenannter Dienste der reinen Durchleitung anzusehen und somit nicht haftbar. Diese Ansicht begrüßten Branchenvertreter einhellig, so etwa der eco Verband oder Ralf Koenzen, Geschäftsführer des deutschen Netzwerkanbieters Lancom Systems.
Der Generalanwalt vertritt zudem die Auffassung, dass die Vergabe eines Passworts in der im Gesetzentwurf der Bundesregierung für den Betrieb offener WLAN-Netze ursprünglich vorgesehen Form, nicht geeignet sei, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Recht des geistigen Eigentums, das die Inhaber von Urheberrechten genießen, und der unternehmerischen Freiheit der betroffenen Dienstanbieter herzustellen. Die Maßnahme schränke zudem das Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit ein.
Zwar ist die Empfehlung des Generalanwalts für den EuGH nicht bindend, allerdings folgte das Gericht ihr bisher in den allermeisten Fällen. Tritt dieser Fall auch diesmal ein, würde das bedeuten, dass Privatpersonen und Geschäftsleute, die nicht hauptberuflich Internetzugänge anbieten, diese künftig ohne Passwortschutz öffnen dürfen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
Dobrindt erklärte gegenüber der FAZ diesbezüglich, er werde dem Deutschen Bundestag empfehlen, das Telemediengesetz zu überarbeiten und die Barrieren für Betreiber freier WLANs deutlich zu senken. “Wir brauchen ein offenes WLAN mit einfachem Zugang für jedermann”, so der Minister wörtlich.
[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]
Tipp der Redaktion: Vor allem die Kabelnetzbetreiber und die Telekom investieren in jüngster Zeit verstärkt in schlüsselfertige WLAN-Hotspot-Pakete für Hotels, Gastronomiebetriebe oder Kleinfirmen. Doch auch Hardwareanbieter wie TP-Link, D-Link und Lancom verfügen über ein entsprechendes Portfolio. ITespresso gibt daher einen Überblick, wie Firmen mit Publikumsverkehr zum eigenen WLAN-Hotspot kommen können.