Registrierungsphase für Top Level Domain .GMBH beginnt im April

Am 12. April beginnt die sogenannte Sunrise-Phase. Dann sind erste Registrierungen für Internet-Adressen mit der Endung .GMBH möglich. Bei mehreren Anbietern kann man sich allerdings bereits jetzt dafür vormerken lassen.
Erste Anbieter nehmen bereits jetzt Vormerkungen für URLs mit der Endung .GMBH entgegen. Die Top Level Domain ist für Firmen Deutschland, Österreich und der Schweiz vorgesehen, die als Gesellschaften mit beschränkter Haftung – eben als GmbH – am Markt auftreten. Voraussetzung zur Teilnahme an der Sunrise-Phase ab April ist ein Eintrag im Trademark Clearinghouse (TMCH). Damit sollen die Rechte von Markeninhabern bei der Einführung neuer Domain-Endungen gesichert werden. Allerdings ist jede GmbH nicht nur berechtigt, ihren Namen oder ihre Marke eintragen zu lassen, sondern auch generische Begriffe zu verwenden.
Hakan Ali, Gründer und CMO des Regensburger Domain- und Hosting-Anbieters InterNetX, sieht für Unternehmen in einer .GMBH-Domain mehrere Vorteile: “Mit .GMBH kann sich eine Firma eindeutig als Gesellschaft mit beschränkter Haftung ausweisen – deutlicher als zum Beispiel mit einer .COM-Adresse. Damit kann ein Unternehmen künftig die Internetadresse www.firmenname.gmbh, statt firmenname.de oder firmenname.com verwenden. So lässt sich der gesamte Firmenname in einer Domain abbilden, die kurz, eingängig und selbsterklärend für den Nutzer ist.”
Zu den Anbietern, bei denen sich Firmen bereits jetzt für eine .GMBH-Domain vormerken lassen können, gehören neben InterNetX auch United Domains und SchlundTech. Bei 1&1 existiert zwar bereits eine Informationsseite, dort findet sich allerdings nur der lapidare Hinweis auf den Telefonsupport. Der erklärt, dass die Vormerkung bereits möglich ist, verweist aber im Übrigen darauf, dass die Registrierung erst später beginne. Das ist zwar korrekt, aber wenig hilfreich.
Die im April beginnende Sunrise-Periode von .GMBH endet am 11. Juni 2016. Kurz darauf wird die Domain-Endung dann zur allgemeinen Registrierung freigegeben. Wer sich jetzt schon vormerken lassen will, sollte in Ruhe die Preise der einzelnen Anbieter vergleichen, da die sich erheblich unterscheiden. Manche erheben bereits für die Vormerkung eine Gebühr, andere nehmen sie kostenlos entgegen. Auch die Monats- respektive Jahresgebühren unterscheiden sich – sofern bereits angegeben – um einige Euro, was sich bei der voraussichtlich langfristigen Nutzung dann doch bemerkbar macht. Und schließlich sollte man darauf achten, ob der Abgleich mit der TMCH-Datenbank vom Domain-Vermittler übernommen wird und was er dafür berechnet.
