In Berlin ist kurzfristige Vermietung von Ferienwohnungen nun untersagt

Zum 30. April war der genehmigungsfreie Übergangszeitraum abgelaufen, nun drohen Bußgelder bis zu einer Höhe 100.000 Euro. Das macht auf die Anbieter von Ferienwohnungen sowie deren Vermittler, also Online-Portale wie Airbnb, offenbar aber wenig Eindruck. Dort sind nach wie vor Wohnungen im Angebot.
In Berlin ist nun ein bereits vor zwei Jahren beschlossenes Gesetz in Kraft getreten, das die kurzfristige Vermietung von Ferienwohnungen an Touristen verbietet. Eine solche Lösung offerieren häufig Online-Plattformen wie Airbnb. Das nun wirksame Gesetz macht die “Zweckentfremdung von Wohnraum” genehmigungspflichtig, räumte jedoch zuvor einen genehmigungsfreien Übergangszeitraum bis zum 30. April 2016 für Wohnraum ein, der bereits vor dem 1. Mai 2014 für die Vermietung an Touristen verwendet wurde.
Airbnb (kurz für Airbedandbreakfest, englisch „Luftmatratze und Frühstück“) vermietet nicht selbst, sondern vermittelt lediglich Zimmer, Wohnungen, Häuser und andere Immobilienobjekte. Seine Website listet über 2 Millionen Objekte in über 190 Ländern. Einnahmen erzielt es durch Provisionen für alle getätigten Buchungen.
Zwar bleibt es privaten Anbietern erlaubt, über Vermittler wie Airbnb einzelne Räume ihrer Wohnung zu überlassen. Untersagt ist es aber, ganze Wohnungen über die Plattformen zu vermarkten, wie es häufig üblich ist. Bei Zuwiderhandlung drohen hier Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
Das Gesetz gegen die Zweckentfremdung sollte den Anstieg der Mietpreise in Berlin bremsen. Sie stiegen zwischen 2009 und 2014 um 56 Prozent, liegen mit durchschnittlich rund 10 Euro je Quadratmeter heute aber nach wie vor deutlich unter dem Niveau vergleichbarer Städte in Europa. Darüber hinaus sorgte auch das inzwischen eingeschränkte Wohnungsangebot in von den Touristen bevorzugt bewohnten Lagen für zunehmende Verärgerung. Statt sie wie bisher Dauermietern zu überlassen, wurden die Wohnungen nur noch über Dienste wie Airbnb, Wimdu und 9Flats angeboten. In der übrigen Zeit blieben sie hingegen ungenutzt.
Das Berliner Gesetz hat nun zwar Gültigkeit, hinterließ bisher offenbar jedoch wenig Eindruck bei Airbnb-Vermietern und den einschlägigen Online-Plattformen. Insgesamt soll sich die Zahl der Ferienwohnungsbetreiber in der Stadt auf rund 14.000 belaufen. Noch für Übernachtungen im August waren laut RBB bei Airbnb allein für den Bezirk Mitte am Montagmittag noch mehr als 130 komplette Ferienwohnungen im Angebot. Der zuständige Bezirksstadtrat Stephan von Dassel (Grüne) schätzt über 90 Prozent der Angebote als gesetzeswidrig ein, die daher mit Bußgeldern geahndet werden könnten: “Wir werden die Portale wie Airbnb nun auffordern, uns die Adressen der Ferienwohnungsanbieter mitzuteilen. Anschließend werden wir prüfen, wer gegen das Gesetz verstoßen hat.”

Airbnb will die Adressen seiner Anbieter jedoch nicht freigeben, sondern Daten weiterhin nur gesammelt und anonymisiert öffentlich machen. Es halte sich an die Gesetze, teilte das Unternehmen aus dem Silicon Valley nun mit, wolle aber auch die Privatsphäre und Daten seiner Nutzer schützen. Bei einer Anfrage sei zu prüfen, ob die Herausgabe persönlicher Daten mit den EU-Datenschutzregeln vereinbar ist.
Während von Dassel “Wohnung um Wohnung zurückerobern” will, verweist Airbnb auf eine von ihm selbst beauftragte Umfrage, derzufolge eine Mehrheit der Berliner keine Bußgelder wünscht: “Wir werden auch weiterhin die Berliner Entscheidungsträger dazu ermutigen, ihre Bürger anzuhören und dem Beispiel anderer Großstädte wie Paris, London, Amsterdam oder auch Hamburg zu folgen und neue, klare Regeln für normale Leute, die ihr eigenes Zuhause teilen, zu schaffen.”
Andere Online-Plattformen wollen ihr Geschäftsmodell mit juristischen Mitteln verteidigen. Am 8. Juni wird das Verwaltungsgericht Berlin-Mitte über zwei eingereichte Klagen verhandeln.
[mit Material von Bernd Kling, ZDNet.de]