BGH schränkt Haftung des Anschlussinhabers für “Pay by Call” ein

GerichtsurteilRechtRegulierungTelekommunikation

Im verhandelten Fall hatte der 13-jährige Sohn 21-mal bei einer 0900-Nummer angerufen, um bei einem zunächst kostenlosen Spiel “Credits” zur Freischaltung zusätzlicher Funktionen zu erwerben. Dafür sollte die Mutter als Anschlussinhaberin insgesamt 1253,93 Euro bezahlen.

Im verhandelten Fall hatte der 13-jährige Sohn 21-mal bei einer 0900-Nummer angerufen, um bei einem zunächst kostenlosen Spiel “Credits” zur Freischaltung zusätzlicher Funktionen zu erwerben. Dafür sollte die Mutter als Anschlussinhaberin insgesamt 1253,93 Euro bezahlen.

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