Mit den Änderungen soll auch die EU-Verordnung 2015/2120 umgesetzt werden. Grundsätzlich müssen Internetzugangsanbieter den gesamten Datenverkehr gleich behandeln. Allerdings wird ihnen das Recht auf eine “angemessene” Verwaltung eingeräumt. Und bei schamlosen Übertreibungen der “realistisch” erreichbaren Datenübertragungsgeschwindigkeit drohen hohe Bußgelder.
Mit den Änderungen soll auch die EU-Verordnung 2015/2120 umgesetzt werden. Grundsätzlich müssen Internetzugangsanbieter den gesamten Datenverkehr gleich behandeln. Allerdings wird ihnen das Recht auf eine “angemessene” Verwaltung eingeräumt. Und bei schamlosen Übertreibungen der “realistisch” erreichbaren Datenübertragungsgeschwindigkeit drohen hohe Bußgelder.