Leistungsschutzrecht : Nun muss der EuGH entscheiden

Das Landgericht Berlin hält die Klage der Verlage zumindest in Teilen für begründet. Allerdings hat es dem EuGH die Frage vorgelegt, ob das deutsche Leistungsschutzrecht möglicherweise aufgrund formaler Fehler nicht angewendet werden kann. Bei dem Streit geht es um Vergütung in der Nachrichtensuche angezeigte Auszüge aus Artikeln.
Das Landgericht Berlin hält die Klage der Verlage zumindest in Teilen für begründet. Allerdings hat es dem EuGH die Frage vorgelegt, ob das deutsche Leistungsschutzrecht möglicherweise aufgrund formaler Fehler nicht angewendet werden kann. Bei dem Streit geht es um Vergütung in der Nachrichtensuche angezeigte Auszüge aus Artikeln.
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