In Deutschland sorgte eine Ende April beschlossene Änderung des Funkanlagengesetzes (FUAG) für Aufatmen. Nun hat die EU-Kommission wenige Tage vor Ablauf der Frist eine zumindest teilweise Übergangslösung verabschiedet. Mit Ruhm bekleckert hat sich die EU-Verwaltung dennoch nicht.
In Deutschland sorgte eine Ende April beschlossene Änderung des Funkanlagengesetzes (FUAG) für Aufatmen. Nun hat die EU-Kommission wenige Tage vor Ablauf der Frist eine zumindest teilweise Übergangslösung verabschiedet. Mit Ruhm bekleckert hat sich die EU-Verwaltung dennoch nicht.