Die zum 1. Juli geltende Regelung zur Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten von Nutzern von Internet- und Telefondiensten wurde bereits vergangene Woche von einem Gericht gekippt.
Die zum 1. Juli geltende Regelung zur Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten von Nutzern von Internet- und Telefondiensten wurde bereits vergangene Woche von einem Gericht gekippt.