Bundestag schafft WLAN-Störerhaftung ab

PolitikRegulierung

Die rechtlichen Unzulänglichkeiten früherer Entwürfe wurden nun beseitigt. Betreiber können immer noch zu Port-Sperren verpflichtet werden, wenn Nutzer illegale Inhalte über das WLAN herunterladen. Die Abmahnkosten muss jedoch der Rechteinhaber tragen, was nach Ansicht von Experten Missbrauch weitgeehnd verhindern wird.

Die rechtlichen Unzulänglichkeiten früherer Entwürfe wurden nun beseitigt. Betreiber können immer noch zu Port-Sperren verpflichtet werden, wenn Nutzer illegale Inhalte über das WLAN herunterladen. Die Abmahnkosten muss jedoch der Rechteinhaber tragen, was nach Ansicht von Experten Missbrauch weitgeehnd verhindern wird.

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