Microsoft lenkt im Streit um Zwangsdownload von Windows 10 ein

Ausgangspunkt war eine Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Dezember 2015. Microsoft verpflichtet sich nun mit einer Unterlassungserklärung, künftig für neue Betriebssysteme keine Installationsdateien mehr ohne Zustimmung der Nutzer auf die Festplatte aufzuspielen.
Ausgangspunkt war eine Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Dezember 2015. Microsoft verpflichtet sich nun mit einer Unterlassungserklärung, künftig für neue Betriebssysteme keine Installationsdateien mehr ohne Zustimmung der Nutzer auf die Festplatte aufzuspielen.
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